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25.02.2010 08:27

Keine vorzeitige Flucht in die Rente!

von
Rente Pension Renteneintritt Sozialexperte Rolf Winkel Finanzportal Biallo.de
Sozialexperte Rolf Winkel
Klar: Manche ältere Arbeitnehmer sehnen das Ende ihres Arbeitslebens herbei. Viele sehen den Ruhestand als eine Art „Reich der Freiheit“. Das ist verständlich. Schließlich haben Rentner, abgesehen von der Verpflichtung, etwa einen Umzug oder eine Adressenänderung mitzuteilen, keinerlei Mitwirkungspflichten.
Noch gibt es ja die vorzeitigen Altersruhegelder. Viele Frauen können heute beispielsweise noch mit 60 in Rente gehen. Mein Tipp ist allerdings: Auch wenn Sie mit Freuden aus dem Arbeitsleben flüchten, müssen Sie doch nicht gleich Rente beantragen. Denn der vorzeitige Eintritt in die gesetzliche Rente kostet Sie bares Geld.

Jeder Monat, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, bringt Ihnen einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Und das läppert sich: Für fast alle Frauen, die derzeit mit 60 Altersruhegeld beantragen, fällt die Rente beispielsweise um 18 Prozent niedriger aus. Im Schnitt mussten diejenigen, die 2008 erstmals Rente bezogen, als „Strafe“ für den vorzeitigen Renteneintritt Abschläge von 100 Euro hinnehmen – pro Monat wohlgemerkt.

Arbeitslosengeld statt Rente


Jetzt fragen Sie nach den Alternativen. Die gibt es. Zwei Beispiele hierfür: Wer seinen Job verliert, hat als Älterer vielfach 24 Monate Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I. Und die fällt meist höher aus als die Rente – und wird längstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Wichtig dabei: Die Zeit der Arbeitslosigkeit bringt auch noch weitere Rentenansprüche. Natürlich haben Sie, wenn Sie sich arbeitslos melden, auch Pflichten. Sie müssen Meldetermine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben und – für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Arbeitsagentur für Sie auch mit 60 oder 61 Jahren noch einen Job findet – diesen auch annehmen. Doch es lohnt sich, diese Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. Schließlich drohen andernfalls lebenslange Abschläge bei der Rente.

Alternative Kranken- oder Krankentagegeld

Und Beispiel Nummer 2: Nicht wenige Ältere, die aus dem Job ausscheiden, sind krank. Doch wer krankenversichert ist – egal ob gesetzlich oder privat – hat Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall. Konkret: Auf Krankengeld oder Krankentagegeld. Auch diese Leistungen fallen in der Regel höher aus als die Rente. Sicherlich gilt auch hier: Manche Versicherungen verwenden – manchmal noch mehr als die Arbeitsagenturen gegenüber Beziehern von Arbeitslosengeld – viel Kraft und Energie darauf, Leistungsbezieher „los zu werden“, etwa in die Rente. Doch Rente müssen Sie erst dann beantragen, wenn Sie tatsächlich nicht mehr erwerbsfähig sind. (Wobei man über die Grenzen zwischen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit trefflich streiten kann.)

Übrigens: Wenn Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr arbeiten können, sollten Sie möglichst schnell die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragen. Auch der Rente wegen. Denn die Altersrente für Schwerbehinderte gibt es derzeit noch mit 63 – ganz ohne Abschläge.
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