Bei Riester- und Rürup-Renten fließen üppige Fördermittel bzw. Steuerboni in der Ansparphase. Dafür ist die Rente im Alter voll steuerpflichtig. Das Problem: Wer seinen Ruhesitz ins Ausland verlegt, der entgeht der Rentenbesteuerung in Deutschland. Der Gesetzgeber fordert in diesem Fall sämtliche Zulagen und Steuernachlässe zurück.
Walter Riester stellte allerdings klar, dass die Fördergelder nicht auf einen Schlag zurück zu zahlen sind. Vielmehr erfolgt ein Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung, und zwar solange bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Die Zinserträge aus der Spar- sowie während der Rentenphase bleiben hingegen vollständig erhalten.
Pro 1.000 Euro Rente erhalten Auslandsruheständler also 850 Euro ausgezahlt. Da dieses Geld nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden muss, kann sich ein Vorteil gegenüber der Besteuerung in Deutschland ergeben, sofern die Steuersätze im Ausland niedriger sind. Das Mitnehmen der Riester-Rente kann sich dann insbesondere für wohlhabende Senioren rechnen. Niedrige Steuern kompensieren den Nachteil des Rentenabschlags.
Tipp: Wer auch weiterhin Deutschland gemeldet ist und nur eine Ferienwohnung im Ausland bewohnt, für den gilt die Besteuerung nach deutschem Recht. Unser Riester-Rechner zeigt Ihnen, mit wie viel staatlicher Förderung Sie rechnen können.