
Grund zur Freude - Ab 2010 können Arbeitnehmer bis zu 2.640 Euro jährlich zusätzlich in ihre Rente investieren – steuer- und abgabenfrei
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Rente. Gesparte Steuern und Sozialabgaben machen die Sache attraktiv. Die Obergrenzen steigen zum Jahreswechsel.
Im Alter droht Magerkost: Wer sich heute ganz auf seine gesetzliche Rente verlässt, der muss im Alter den Gürtel erheblich enger schnallen. „Trotz der Rente mit 67 sinkt das Bruttorentenniveau von heute 48 auf 42 Prozent“, sagt Altersvorsorgexperte Professor Axel Börsch-Supan. Clevere Arbeitnehmer – auch Minijobber – kontern mit der Rente vom Chef. „Die betriebliche Altersversorgung ist eine lukrative Ergänzung zur gesetzlichen Rente“, sagt bAV-Experte Andreas Haberstock, Geschäftsführer der Hamburger Trium Insurance GmbH
Und die Attraktivität steigt weiter: Ab 2010 können alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer statt 2.592 Euro dann 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Zusatzvorsorge investieren.
Arbeitgeber in der Pflicht
Fast alle Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Anspruch auf betriebliche Alterversorgung. Die Beiträge für die Zusatzrente vom Chef werden aus dem Bruttolohn gespeist. Für die bAV stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Welchen Weg ein Unternehmen geht, entscheidet allein der Chef. Direktversicherungen sind aber wegen des geringen Verwaltungsaufwands die bevorzugte Lösung – ihr Anteil liegt inzwischen bei 73 Prozent. Sie funktionieren wie eine private Rentenversicherung.
Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie direkt in eine bAV eingezahlt werden. Zusätzlich können Arbeitnehmer bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu 1.800 Euro steuerfrei einzahlen – macht insgesamt bis zu 4.392 Euro in diesem Jahr. „Der volle Förderrahmen wird bislang aber nur von rund einem Drittel der Beschäftigten ausgeschöpft“, bemängelt bAV-Experte Haberstock.
VL draufsatteln
Gut geeignet für die bAV sind auch die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). So kann der Vorsorgesparer den Arbeitgeberanteil (maximal 40 Euro) ohne Abzüge direkt in die Betriebsrente investieren und rund 45 Euro zusätzlich drauflegen, ohne Einbußen beim Nettogehalt hinnehmen zu müssen. Auch der Jobwechsel ist kein Problem: Vorsorgesparer können den Vertrag entweder privat fortführen oder auf den nächsten Arbeitgeber übertragen – die Zustimmung des Chefs vorausgesetzt.
Steuer im Ruhestand
Wie bei allen Varianten der Betriebsrente kommt der Staat erst ins Spiel, wenn die Rente ausbezahlt wird. Die Leistungen sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig und unterliegen der im Ruhestand meist geringeren Einkommenssteuer. „Bei mittleren und kleinen Betrieben bestehen noch erhebliche Lücken bei der Betriebsrente“ beklagt Bernd Katzenstein vom Deutschen Institut für Altersvorsorge.
Tipp: Weisen Sie ihren Arbeitgeber darauf hin, dass der Fiskus Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung belohnt. „In vielen Fällen werden rund 50 Prozent der Beiträge aus gesparten Sozialversicherungsabgaben und Steuern finanziert“, sagt Haberstock.