Riester-Rente: Die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen hat zwar bereits die Höchststufe erreicht, dennoch kommt es 2012 zu Änderungen. So müssen
Riester-Sparer ab Januar in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags erfolgt durch den unmittelbar förderberechtigten Ehegatten, sofern dieser den Höchstbetrag von 2.100 Euro nicht ausgeschöpft hat. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht dem mittelbar Begünstigten nicht zu.
Riester-Sparer, die versehentlich keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet haben und deshalb aufgefordert wurden, zu viel erhaltene Riester-Zulagen zurückzuzahlen, können fehlende Beiträge nachträglich entrichten. Der Gesetzgeber hat jetzt die Nachzahlungsmöglichkeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase erweitert.