Eine Privatrente eignet sich nur für Leute, die sicher sind, die Einzahlungsphase auch durchzuhalten. Wer einen Vertrag abschließt, sollte also darauf achten, sich mit den Beiträgen nicht zu überfordern.
Damit das eingezahlte Geld im Todesfall nicht verloren ist, bieten die Versicherer zwei Bausteine an: Bei der Beitragsrückgewähr erhalten die Erben die eingezahlten Beiträge zurück, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Bei der Rentengarantiezeit wird die Rente für einen bestimmten Zeitraum (z.B. zehn Jahre) garantiert bezahlt, auch wenn der Versicherte das nicht erlebt. Durch beide Komponenten reduziert sich die garantierte Rente im Durchschnitt um vier (Männer) bzw. zwei (Frauen) Prozent.
Nur Ertragsanteil muss versteuert werden
Das Produkt ist auch etwas für jene, die sich Sorgen wegen der Rentenbesteuerung machen. Denn bei der privaten Rentenversicherung ist nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern – und der hängt vom Alter des Renteneintritts ab. Bei einem 67-jährigen etwa sind es nur 17 Prozent. Durch eine Privatrente von 300 Euro erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen des Rentners also nur um 51 Euro – 249 Euro sind steuerfrei. Die günstige Steuerregelung gilt übrigens auch für eine Sofortrente, bei der der Kunde auf einen Schlag eine größere Summe einzahlt und daraus eine lebenslange Rente macht.