Flexibilität
Beim Jobwechsel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Übertragung ihrer Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber. Der neue Chef muss die angesammelten Gelder in sein Versorgungssystem übernehmen. Darüber hinaus besitzen Arbeitnehmer seit 2005 verstärkte Auskunftsrechte, etwa darüber, welchen Versorgungsanspruch sie im alten Betrieb erworben haben und was die neue Firma dafür bietet. Diese Information erleichtert die Entscheidung, ob man den alten Vertrag beibehält oder auflöst und das Geld in einen neuen Vorsorgevertrag überführt.
Rentenphase
Ungünstiger gestaltet sich hingegen die Rentenphase, denn Auszahlungen aus neu abgeschlossenen Betriebsrenten unterliegen seit 2005 der vollen Besteuerung. Das gilt auch für Direktversicherungen, bei denen Kapitalauszahlungen und Rentenleistungen bislang steuerbegünstigt waren. Folge: Bei Rentnern mit hoher Steuerbelastung bleibt von der Betriebsrente ein kleinerer Teil übrig als nach alter Regel. Hinzu kommt, dass bei Betriebsrenten der komplette Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch raten Rentenexperten wie Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), zur Betriebsrente, „weil Entgeltumwandlungen mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden sind und die Firmenvorsorge unterm Strich sehr rentabel machen“.
Tipp: Wer hohe Steuerzahlungen im Rentenalter vermeiden möchte, der kann mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Während der Steueranteil bei der gesetzlichen Rente von Jahr zu Jahr steigt und Riester-Renten heute schon zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterliegen, sind Privatrenten nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren muss man nur 18 Prozent der Auszahlungen der Steuer unterwerfen. Bei gesetzlich Versicherten fallen zudem keine Krankenversicherungsbeiträge an. Der
Versicherungsvergleich auf biallo.de zeigt, wie viel Zusatzrente Sparer erwarten können.