„Bei uns gibt es leider in den nächsten Monaten keine freien Termine mehr“ – das hörte im letzten Jahr immerhin jeder siebte gesetzlich und jeder elfte privat Versicherte. Das ist ein Ergebnis der Arztbesucherumfrage 2011, die im Auftrag des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen durchgeführt wurde.
Direkt ins Krankenhaus?
Im Notfall können sich Patienten auch direkt im Krankenhaus behandeln lassen. Wer also beispielsweise Brustschmerzen hat und befürchtet, dass etwas mit dem Herz nicht stimmt, könnte sich vom Ehepartner oder von Freunden direkt in die Notfallambulanz des nächstgelegenen Krankenhauses fahren lassen.
Kein Problem für gesetzlich Versicherte: „Wer Schmerzen hat, kann direkt die Ambulanz des Krankenhauses aufsuchen, wenn keine Zeit mehr ist, den Hausarzt anzurufen“, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Auch wenn sich nachher – glücklicherweise – herausstellen sollte, dass gar kein Notfall vorlag, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wichtig ist allerdings: Jeweils bei der ersten Inanspruchnahme einer Notfallbehandlung muss die Praxisgebühr von zehn Euro gezahlt werden. Wer in einem Quartal gleichzeitig die normale ambulante ärztliche Versorgung und die Notfallversorgung in Anspruch nimmt, muss damit insgesamt 20 Euro Praxisgebühr zahlen.
Kein Problem für privat Versicherte: „Unsere Versicherten können sich im Notfall auch direkt im Krankenhaus untersuchen lassen“, sagt Christian Arns von der Debeka. Wenn es sich „um einen Fehlalarm“ handelte, hat das keinerlei Konsequenzen. „Das ist ja dann ein Ausschluss einer Krankheit oder einer Indikation“, sagt Arns. „Es gibt allerdings auch in der PKV Hausarzttarife“, so Stephan Caspary vom Verband der
privaten Krankenversicherung. Wer einen solchen Tarif abgeschlossen hat, kann natürlich auch sofort im Krankenhaus vorsprechen. Falls sich dann jedoch herausstellt, dass es sich keinesfalls um einen Notfall handelte, werden die Kosten der Untersuchung im Krankenhaus unter Umständen nicht voll übernommen.