Doch auch in den EU-Ländern wird die EHIC nicht überall akzeptiert. Dann erhalten Versicherte zunächst eine Privatrechnung, die sie nach ihrem Urlaub bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen sollten. Was die Kasse nicht zahlt, trägt zumeist (falls eine solche abgeschlossen wurde) eine private Auslandskrankenversicherung.
Und auch dort, wo die EHIC akzeptiert wird, warten auf Versicherte u.U. unliebsame Überraschungen. So sind zum Teil sind erhebliche Eigenanteile zu leisten, die weit über die in Deutschland geltende Selbstbeteiligung hinausgehen.
Private Auslandsreisekrankenversicherung ein Muss
Zusätzlich ist in jedem Fall eine private
Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert – schon allein wegen des Kranken-Rücktransports. Dieser – etwa aus Spanien nach Deutschland – kann leicht etliche 1.000 Euro kosten. Auf diesen Kosten bleiben gesetzlich Versicherte immer sitzen. Denn die Kassen kommen hierfür nicht auf. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfehlen die gesetzlichen Krankenkassen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Eine solche Versicherung sollte ohnehin in jedem Fall abschließen, wer in ein Land reist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hierzu gehören etwa die USA und andere amerikanische Staaten, Australien, die asiatischen und die meisten afrikanischen Länder.
Wer privat krankenversichert ist, liest am besten vor seinem Urlaub die Vertragsbedingungen. Darin steht, wie weit der Versicherungsschutz reicht und ob der Versicherer im Notfall einen Ambulanzflug bezahlt. Falls dieser nicht übernommen wird, empfiehlt sich auch für privat Versicherte der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.
Eine Übersicht über passende Auslandskrankenversicherungen finden mit dem Biallo.de-Versicherungsvergleich.