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24.07.2011 17:03

Auslands-Krankenversicherung

Mit EHIC und privater Zusatzversicherung auf Reisen

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Gesetzlich Versicherte, die ins europäische Ausland fahren, sollten an die Europäische Krankenversicherungskarte denken, zusätzlich jedoch in jedem Fall noch eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Auslands-Krankenversicherung Mit EHIC und privater Zusatzversicherung auf Reisen Finanzportal Biallo.de
Zu einem entspannten Urlaub gehört der richtige Auslands-Krankenversicherungsschutz
Wer ins Ausland in Urlaub fährt, sollte auf einen guten Krankenversicherungsschutz achten. Ob Spanien, Österreich oder Griechenland: Gesetzlich Versicherte sollten die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) mitnehmen. Im Krankheitsfall können sie sich damit am Urlaubsort behandeln lassen.

Meist auf der Rückseite der Versicherungskarte


Viele Versicherte haben bereits die EHIC – möglicherweise ohne es zu wissen. Bei vielen Krankenkassen finden Versicherte sie auf der Rückseite ihrer „normalen“ Versichertenkarte. Wer noch keine EHIC hat, kann diese bei seiner Krankenkasse bestellen. Kosten fallen dabei nicht an und der Datenschutz ist gewahrt. Die einzigen persönlichen Informationen auf der EHIC sind Namen und Vornamen des Karteninhabers, seine persönliche Kennnummer und sein Geburtsdatum. Die EHIC enthält keine medizinischen Daten.

Die EHIC erleichtert gesetzlich Versicherten in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien und Mazedonien den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen.
Rechner

Auslandskrankenversicherung
Sollte jeder haben, der ins Ausland reist, denn der Standardschutz reicht meist nicht aus.
 
Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com
Der Krankenversicherungsschutz gilt nicht, wenn jemand ins Ausland verreist, um sich wegen einer Krankheit oder Verletzung, die sie oder er bereits vor der Abreise hatte, behandeln zu lassen. Auch werden über die Karte keine Kosten von Gesundheitsdienstleistern des privaten Sektors übernommen.

Auslandskrankenschein in einigen Ländern


In einigen Ländern benötigt man noch den „klassischen“ Auslandskrankenschein. Dies gilt für Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien. In diesen Ländern kann man mit der EHIC nichts anfangen.
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Doch auch in den EU-Ländern wird die EHIC nicht überall akzeptiert. Dann erhalten Versicherte zunächst eine Privatrechnung, die sie nach ihrem Urlaub bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen sollten. Was die Kasse nicht zahlt, trägt zumeist (falls eine solche abgeschlossen wurde) eine private Auslandskrankenversicherung.

Und auch dort, wo die EHIC akzeptiert wird, warten auf Versicherte u.U. unliebsame Überraschungen. So sind zum Teil sind erhebliche Eigenanteile zu leisten, die weit über die in Deutschland geltende Selbstbeteiligung hinausgehen.

Private Auslandsreisekrankenversicherung ein Muss


Zusätzlich ist in jedem Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert – schon allein wegen des Kranken-Rücktransports. Dieser – etwa aus Spanien nach Deutschland – kann leicht etliche 1.000 Euro kosten. Auf diesen Kosten bleiben gesetzlich Versicherte immer sitzen. Denn die Kassen kommen hierfür nicht auf. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfehlen die gesetzlichen Krankenkassen den zusätzlichen Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Eine solche Versicherung sollte ohnehin in jedem Fall abschließen, wer in ein Land reist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hierzu gehören etwa die USA und andere amerikanische Staaten, Australien, die asiatischen und die meisten afrikanischen Länder.

Wer privat krankenversichert ist, liest am besten vor seinem Urlaub die Vertragsbedingungen. Darin steht, wie weit der Versicherungsschutz reicht und ob der Versicherer im Notfall einen Ambulanzflug bezahlt. Falls dieser nicht übernommen wird, empfiehlt sich auch für privat Versicherte der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.

Eine Übersicht über passende Auslandskrankenversicherungen finden mit dem Biallo.de-Versicherungsvergleich.
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