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14.05.2010 00:52

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Frage der Bedingungen

von
Auslandsreisekrankenversicherung Urlaub Strand Versicherung Finanzportal Biallo.de
So viel Lob wie für ihre Auslandsreise-Krankenversicherungen bekommen Deutschlands Versicherungen selten. Dennoch sollten Urlauber bei der Auswahl genau auf die Bedingungen achten.
Nach Einschätzung des Bund der Versicherten (BdV) ist die Auslandsreise-Krankenversicherung „die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört.“ Und die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest attestierten den Versicherungen in der Mai-Ausgabe von „Finanztest“: „Seit unserem Test vor einem Jahr haben die Versicherer nachgebessert“.
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Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder haben, der ins Ausland reist, denn der Standardschutz in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung reicht meist nicht aus.
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In der Regel übernimmt die Versicherung die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Auslandsreise krank werden. Darüber hinaus erstattet die Versicherung unter anderem auch die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz, ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt sowie den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst.

Kann ein Kranker oder Verletzter am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die private Versicherung auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls per Flugzeug). Genau bei diesem Punkt setzt die Kritik der Verbraucherschützer ein.
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Rückflug „medizinisch notwendig“ oder nur „sinnvoll“

Während einige Versicherer den Rücktransport nur bezahlen, wenn er medizinisch notwendig ist, übernehmen andere Versicherer die Kosten für den Rückflug in die Heimat, sobald der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. BdV-Chefin Lilo Blunck: „Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer den Rücktransport übernimmt, wenn er ‚sinnvoll und vertretbar’ und nicht nur ‚medizinisch notwendig’ ist.“

Einzelpersonen bekommen einen Jahresvertrag bereits für weniger als zehn Euro, Familien können sich schon für knapp 15 Euro versichern. Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung haben mehr als 23 Millionen Menschen eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Weiterhin nicht zahlt die Versicherung für Behandlungen, bei denen schon von vornherein feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen. Das gilt auch für einige bestimmte Behandlungen, wie zum Beispiel Entzugsbehandlung, Hypnose und Psychotherapie, neuen Zahnersatz, Hilfsmittel wie Brillen oder für Kur- und Rehabilitationsbehandlungen, sowie bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
Leserkommentare
14.05.2010 09:33 Uhr - von towarisch
Ausländer in Deutschland
Wenn man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber in Deutschland lebt, sollte man noch darauf achten, dass das ursprüngliche Heimatland nicht ausgeschlossen ist. Bei den meisten Versicherungen werden nämlich das Land, in dem man lebt und das Land dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass man bei Familienbesuchen nicht abgesichert ist. Wir haben damals bei der AXA abgeschlossen. Ob die Versicherungsbedingungen heute noch die gleichen sind, weiß ich natürlich nicht. Nachfragen hat keinen Sinn, denn die meisten Mitarbeiter haben keine Ahnung von dem Problem, also selbst nachlesen.
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