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30.10.2012 15:08

Autounfall und Versicherung

Was tun, wenn es gekracht hat?

von Horst Peter Wickel
Nach einem Autounfall kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren und nicht aufgeregt Fehler zu begehen. So reagieren Sie richtig.
Autounfall Was tun, wenn es gekracht hat? Verbraucherportal Biallo.de
Autofahrer müssen ihrer Versicherung einen Unfall so schnell wie möglich melden
Gerade auf viel befahrenen Autobahnen oder Landstraßen ist es wichtig, die Unfallstelle sofort abzusichern: Also Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Liegt die Unfallstelle hinter einer Kurve, muss das Warndreieck unbedingt vor der Kurve aufgestellt werden. Danach sind Polizei oder Rettungsdienst zu verständigen. Gibt es Verletzte, so müssen diese, wenn es gefahrlos möglich ist, unbedingt versorgt werden. Wer keine Erste Hilfe leistet, kann sich unter Umständen sogar strafbar machen – wegen unterlassener Hilfeleistung.

Bei einem Unfall, aber auch bei einer Panne müssen alle Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanke. Wenn vorhanden, sollten reflektierende Warnwesten angelegt werden. Wer im Auto sitzenbleibt, gefährdet seine Sicherheit.
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In vielen Fällen ist es ratsam zur Unfallaufnahme die Polizei hinzuzuziehen, vor allem bei großen Blechschäden, Personenschäden, großer eigener Unsicherheit oder wenn der Unfallgegner aggressiv wird und gleich jede Schuld von sich weist. Sollte trotzdem auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichtet werden, dann fotografieren Sie mit einem Fotoapparat oder Ihrem Handy die Unfallstelle und die Unfall-Endstellung der Fahrzeuge.

Vorsicht: Fahrerflucht!

Wenn es beim Parken kracht, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg, kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.
KFZ-Versicherungsvergleich
Nach der Absicherung der Unfallstelle sollten Sie sich eine ganze Reihe von Angaben notieren. Dazu gehören die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, bei Zügen und Gespannen auch die Kennzeichen der Anhänger. Die Namen und Anschriften sowie Telefonnummern der beteiligten Fahrer sind ebenfalls zu notieren; außerdem die Daten der Fahrzeughalter (stehen im Fahrzeugschein). Sehr wichtig ist es darüber hinaus, sich den Namen (und die Anschrift) der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer geben zu lassen. Bei ausländischen Beteiligten sollten Sie nach der "Grünen Karte" fragen und die dort genannten Angaben festhalten. Gibt es Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift festhalten. Ein Unfallbericht, den es auch für das europäische Ausland gibt, erleichtert die Aufnahme der Daten. Dann gilt es die Straße schnellstmöglich zu räumen, um den Verkehr nicht weiter zu behindern.

Was der KFZ-Versicherung gemeldet werden muss


Selbstverständlich sind Sie verpflichtet, den Unfall Ihrem Versicherer so bald wie möglich zu melden, spätestens innerhalb einer Woche. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden den Versicherern - auch z. B. Unfallversicherungen - von Angehörigen oder Begünstigten des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden, viele Versicherer setzen einen Betrag von max. 500 Euro fest, darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung bemühen. Eine nachträgliche Meldung ist nach Angaben des AvD in diesen Fällen aber nur bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen

Nach einem Unfall müssen Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Sie müssen den Schaden an ihrem Fahrzeug feststellen lassen, sich um die Reparatur ihres Fahrzeuges kümmern, oder im Falle eines Totalschadens um die Ersatzbeschaffung.

Gegebenenfalls brauchen Sie einen Mietwagen, weil Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und Sie auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen sind. Eventuell müssen Sie sich ärztlich behandeln lassen, wenn sie sich bei dem Unfall verletzt haben. Und schließlich müssen Sie noch überwachen, dass die Versicherung schnell reguliert. Das alles ist nur der Aufwand, der bei einer problemlosen Schadenregulierung durch den Versicherer entsteht. Sollte sich die Regulierung allerdings als problembehaftet herausstellen, kann der Aufwand schnell um das Mehrfache anwachsen.

Gegnerische KFZ-Versicherung: Nicht anrufen!

Auch wenn auf der Versicherungskarte des Unfallgegners oft steht, man solle gleich anrufen, die Versicherung werde sich um alles kümmern: Verbraucherschützer und Automobilclubs raten: Rufen Sie nicht an! Nach ihren Erfahrungen sind die Sachbearbeiter bestens geschult und nutzen oftmals die Unkenntnis und die Verunsicherung aus, um Sie um einen Teil ihrer Ansprüche zu bringen. Schalten Sie also immer Ihren eigenen Rechtsanwalt ein, bestehen Sie auf einem eigenen Sachverständigen, lassen Sie die Abwicklung nie von der gegnerischen Versicherung übernehmen.
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