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09.08.2011 08:00

Autounfall

Was tun, wenn’s im Urlaub kracht?

von
Versicherungen Verbraucherportal Biallo.de
Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, sieht sich häufig großen Schwierigkeiten gegenüber: aufgeregte Menschen, zerbeulte Fahrzeuge, fremde Sprache, anderes Recht. Deshalb sollten Urlauber, die mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, einiges wissen und Vorkehrungen treffen, damit sie im Falle eines Falles angemessen reagieren können.
Informationen über Verkehrsregeln, Gepflogenheiten und die Rechtslage in Urlaubsländern gibt es beispielsweise bei Automobilclubs. Dazu kommen nötige Versicherungspolicen: „Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist ein Muss“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schon ab fünf Euro im Jahr ist man damit auf Urlaubsreisen abgesichert. Für alle, die viel mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs sind, ist ein Auslands-Schutzbrief empfehlenswert, der zumeist mehrere Versicherungsleistungen kombiniert.
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Wenn’s gekracht hat

Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten. Dann aber stellt sich schon die Frage: Polizei rufen oder nicht? „Das wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt“, sagt Oesterle. In Frankreich kämen Polizisten nur bei Unfällen mit Personenschaden, während in Kroatien eine polizeiliche Unfallaufnahme generell wichtig sei. Als Grundregel empfiehlt der ADAC, die Polizei immer dann zu rufen, wenn Personen- oder hoher Sachschaden entstanden oder die Schuldfrage strittig ist.


Unfall-Dokumentation

Autofahrer sollten die Daten ihres Unfallgegners festhalten – Name, Anschrift, Fahrzeugkennzeichen, Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft. „Machen Sie Fotos vom Unfallort und den Schäden“, empfiehlt Elke Weidenbach. Mindestens ebenso wichtig: der Europäische Unfallbericht. Er gehört bei Auslandsreisen unbedingt ins Gepäck, ist in sieben Sprachen abgefasst und vermeidet Kommunikationsprobleme bei der Datenaufnahme. Von Zeugen sollte man sich Name und Anschrift geben lassen. Und: „Unterschreiben Sie wirklich nur, was Sie inhaltlich auch verstehen“, sagt Jochen Oesterle vom ADAC.

Bei Anzeichen von Verletzungen sollten Reisende sich vor Ort von einem Arzt untersuchen lassen. „Das Attest ist wichtig fürs Schmerzensgeld“, sagt Oesterle. Wer erst in Deutschland zum Doktor geht, muss damit rechnen, dass die hiesige Untersuchung nicht anerkannt wird.

Schadensregulierung

Hat der Urlauber einen Schaden verursacht, regeln die Versicherer die Abwicklung meist untereinander – der Haftpflichtversicherer des Urlaubers lehnt unberechtigte Forderungen der Gegenseite ab. „Probleme gibt es meist dann, wenn man selbst Ansprüche geltend macht“, sagt Weidenbach. Das Prozedere: Der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180/25026) kann die Versicherung des Unfallgegners in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ermitteln und leitet die Anfrage an den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland weiter. „Bis zur endgültigen Klärung eines Schadensfalles kann es eine langwierige Angelegenheit sein“, sagt Jochen Oesterle. Schon wegen der Korrespondenz, die womöglich in einer Fremdsprache geführt werden muss, und wegen des ausländischen Rechts ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Häufig übernehmen die ausländischen Versicherer die Kosten dafür nicht – eine Verkehrsrechtsschutz-Police ist empfehlenswert.

Mietwagen

Wer im Urlaub mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich bei der Anmietung nach den Versicherungssummen erkundigen. „Die Haftpflicht-Summen sind von Land zu Land unterschiedlich“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Zumeist liegen sie unterhalb der in Deutschland üblichen Grenzen. Das kann dazu führen, dass sie im Schadensfall für die Regulierung nicht ausreichen – der Urlauber müsste den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Um das zu vermeiden, empfiehlt sich die sogenannte Mallorca-Police. Sie kostet nur einige Euro und hebt die Haftpflicht-Versicherungssumme auf das gleiche Niveau wie beim eigenen Auto daheim. Weidenbach: „In manchen Kfz-Versicherungsverträgen ist sie schon enthalten, ansonsten bekommt man sie bei Autoversicherern oder Autoclubs.“

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Leserkommentare
12.08.2011 18:57 Uhr - von Peter Rostalski
Autounfall
Habe eine Reise nach Paris vor mir und finde die Tipps sehr beachtenswert! Danke
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Foto: colourbox.com ID:1298
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