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14.01.2009 08:00

Bausparvertrag

Zinssicherheit von Anfang an

Zinssicherheit von Anfang an
Die Grundidee des Bausparens ist einfach: Die Bausparer zahlen gemeinsam in einen Geldpool. Wer sein Sparziel erreicht hat, bekommt aus diesem Pool dann zusätzlich ein Darlehen. Ein Vertrag wird immer auf eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen, die aus dem angesparten Guthaben und dem Darlehen besteht.

Wie funktioniert Bausparen?

Das Bausparen gliedert sich in zwei verschiedene, zeitlich hintereinander ablaufende Abschnitte – die Sparphase und die Darlehensphase. In der Sparphase zahlen Sie jeden Monat eine bestimmte Summe ein. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen sind auch Sonderzahlungen möglich. Und zwar so lange, bis Sie mindestens 40 Prozent (bei manchen Tarifen 50 Prozent) der vereinbarten Bausparsumme angespart haben (= Summe der Sparraten, Einmalzahlungen, Zinsen, abzüglich Gebühren). Das Guthaben wird während der Sparphase meist niedriger verzinst als sonstige langfristige Kapitalanlagen.
Wenn Sie dann eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren, erhalten Sie anschließend zum Guthaben den noch fehlenden Teil der Bausparsumme als Darlehen vorgestreckt. Mit dem Sparen erwerben Sie sich quasi einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Die späteren Darlehenszinsen liegen nun ebenfalls unter den üblichen Konditionen für Hypothekendarlehen. Ein Bausparvertrag bietet dem Sparer:
  • absolute Zinssicherheit von Anfang an,
  • einen garantierten Guthabenszins bis zur Zuteilung,
  • einen garantierten Darlehenszinssatz bis zur letzten Rate

Wer kann bausparen?

Bausparen ist in jedem Alter möglich. Ab dem 16. Lebensjahr kommen auch Jugendliche in den Genuss von staatlicher Förderung und können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage erhalten – und das völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Zuteilung?

Der Übergang zur Darlehensphase wird durch die sogenannten Zuteilung gekennzeichnet. Der Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt sich nach einem gerechten Verfahren, das Zeitpunkt und Höhe der Sparzahlungen individuell berücksichtigt.
Bei Zuteilung haben Sie als Bausparer in der Regel drei Varianten zur Auswahl:
1. Sie nehmen die Zuteilung an, verzichten aber auf ein Darlehen und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen und staatlicher Förderung auszahlen.
2. Sie nehmen die Zuteilung an und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen, staatlicher Förderungen und das Bauspardarlehen auszahlen.
3. Sie lassen den Vertrag weiterlaufen, bis er zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird. Wichtig: Sie haben nach der Zuteilung des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch auf das zinsgünstige und zinsstabile Bauspardarlehen. Dabei handelt es sich um ein unkündbares Darlehen, das nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die Höhe des Darlehens ist in der Regel die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem angesparten Bausparguthaben. Während das Darlehen für die Bausparkasse unkündbar ist, darf es der Bausparer selbst jederzeit vorzeitig zurückzahlen oder kündigen.

Wie funktioniert die Zurückzahlung des Darlehens?

Ist das Bauspardarlehen ausgezahlt, beginnt die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens. Die erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie beim Annuitäten-Darlehen der Banken und Sparkassen. Da der Darlehens-Zinssatz bereits beim Abschluss des Bauspar-Vertrages feststeht, spielt das aktuelle Zins-Niveau des Kapitalmarktes keine Rolle mehr.

Kündigung/Ausstieg

Ein Bausparvertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. In der Regel besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist (siehe Vertragsunterlagen). Bei vorzeitiger Kündigung entfällt jedoch Ihr Darlehensanspruch und in der Regel auch eine etwaige Abschlussgebühren-Rückerstattung. Erfolgt die Kündigung innerhalb der gesetzlichen siebenjährigen Bindungsfrist, so ist sie prämien- und steuerschädlich.
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Foto: Architekturbuero Schamer / ddp ID:2296
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