Versichert werden müssen alle Helfer, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden beträgt. Wer das “vergisst”, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro daran erinnert werden. Denn die BG spricht Bauherren nur dann an, wenn sie durch den Bauantrag von dem Vorhaben Kenntnis bekommt. Von dem Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich der Bauherr selbst und sein Ehegatte. Sie können sich auf Antrag freiwillig bei der Bau-BG versichern.
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Die Prämien sind regional sehr unterschiedlich und liegen zwischen ca. 1,50 bis 2,00 Euro pro Helferstunden. Ganz wichtig: die Bauberufsgenossenschaft geht bei der Prämienberechnung oft nach eigenen Tabellen und Statistiken. Die Beitragshöhe orientiert sich am Umfang der Mithilfe, an der Gefahrklasse und dem Beitragsfuss des letzten Umlagejahres. In der Gefahrklasse wird das bei allen Eigenbaumaßnahmen auftretende Unfallrisiko berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt nach Angaben der Berufsgenossenschaft, dass dieses Risiko im Eigenbau wesentlich höher ist als bei gewerbsmäßigen Bauarbeiten.
Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen, die ein Versicherter im Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit auf der Baustelle erleidet. Versichert sind darüber hinaus, wie in jedem Arbeitsverhältnis auch, die Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, hier also der Baustelle.
Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auf berufsfördernde, soziale und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen und Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sachschäden und Ansprüche auf Schmerzensgeld deckt die gesetzliche Unfallversicherung allerdings nicht ab.