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14.01.2009 08:00

Berufsunfähigkeitsversicherung

Schutz vor Alltagsgefahren

Schutz vor Alltagsgefahren
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein klassisches Altervorsorge-Produkt. Trotzdem gehört sie dazu. Denn wer vor Beendigung seines Arbeitslebens berufsunfähig wird, dem fehlen die finanziellen Mittel, eine Altersvorsorge aufzubauen, oder er muss frühzeitig seine für das Alter vorgesehenen Reserven anzapfen. Dieses Risiko sollte abgesichert werden.

Was versteht man unter Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) deckt das Risiko ab, wegen einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können. Sie soll den Einkommensausfall abdecken bis zum Renteneintrittsalter. Sie gilt gleich nach der privaten Haftpflichtversicherung als die wichtigste Police. Drei Varianten sind auf dem Markt:
  • Die reine BU
  • die BU in Kombination mit einer Risikolebensversicherung
  • die  BU in Kombination mit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung.
Variante zwei ist vor allem für Versicherte mit Angehörigen geeignet, weil hier im Todesfall eine Absicherung für die Hinterbliebenen enthalten ist. Von der dritten Variante ist abzuraten. Sie ist nicht nur die teuerste, sondern die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist meist auch noch an die Versicherungssumme oder an die vereinbarte Altersrente gekoppelt. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsrente kommt dann nur zustande, wenn der Versicherungsnehmer eine sehr hohe Prämie bezahlt.
Die vereinbarte Rentenhöhe sollte sich nach dem aktuellen finanziellen Bedarf richten. Als Faustregel gilt: Alle in Frage kommenden Renten (gesetzlich, betrieblich, privat) zusammen sollten so hoch sein, wie das derzeitige Nettoeinkommen. Die Unternehmen müssen ihre Gewinne anteilig an ihre Versicherten weiter gegeben. Es werden verschiedene Varianten der Ausschüttung angeboten. Am besten ist die Beitragsverrechnung. Die Prämien sind in Abhängig von erwirtschafteter Überschüsse – um wie viel sie gesenkt.

Für wen eignet sie sich?

Wenn Sie auf Ihr Einkommen angewiesen sind, um Ihren Lebensunterhalt abzusichern, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Ganz gleich ob Sie angestellt sind, freiberuflich arbeiten, selbstständig sind, Student oder Auszubildender. Übrigens: auch Hausfrauen- und –männer erhalten eine Police! Hier sollte man bei der Rentenhöhe mit dem Betrag kalkulieren, den es kosten würde, wenn man eine Person einstellen müsste, die die Arbeit verrichtet. Sollten Sie früher als 1961 geboren sein, erhalten Sie weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente aus der staatlichen Rentenkasse. Aber beachten Sie: Die Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstil aufrecht zu erhalten. Die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der tatsächlichen gesetzlichen Rente beträgt im Durchschnitt zwischen 40 und 50 Prozent.

Was kostet eine Police?

Alter, Gesundheitszustand und der ausgeübte Beruf beeinflussen die Höhe des Beitrags. Bei der BU werden Angaben zum Gesundheitszustand verlangt. Junge Leute, die keine Krankheiten haben, zahlen die günstigsten Beiträge. Ein 30 Jahre alter Bürokaufmann zahlt für einen BU-Vertrag (1.000 Euro Rente im Monat) in Kombination mit einer Risikolebensversicherung (50.000 Euro Todesfallsumme) zwischen rund 40 und 70 Euro im Monat an Beitrag. Ein Industriemechaniker dagegen bis zu 130 Euro oder sogar mehr. Sollte Sie so viel finanzielle Reserven haben, dass Sie im Falle der Berufsunfähigkeit erst nach sechs oder sogar 24 Monaten auf Ihre Rente angewiesen sind, können Sie zwischen zehn und 15 Prozent Prämie sparen.

Worauf sollte man achten?

Damit die Police im Ernstfall auch leistet, sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Folgende Punkte sprechen für einen günstigen Vertrag:
  • Verweisung:  Die Police sollte auf eine Verweisung verzichten. Wenn Sie also nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf arbeiten können, werden Sie auch nicht dazu gezwungen, in einer ähnlichen Sparte zu arbeiten.
  • Sechs-Monats-Prognose: Eine voraussichtliche sechsmonatige Berufsunfähigkeit sollte ausreichen, damit die Rente ausbezahlt wird.
  • Anerkennung ab Beginn der Erkrankung: Wird im Laufe einer Krankheit absehbar, dass Sie berufsunfähig sind, sollte die Versicherung rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlen.
  • Arztanordnungsklausel: Auf sie sollte der Versicherer verzichtet. Sie müssen sich sonst genau an die Behandlungsvorschläge des Arztes halten, um die Rente nicht zu verlieren.
Nachversicherungsgarantie: Bei veränderten Lebensverhältnissen (Kinder, Heirat) sollten Sie die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken können.
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Foto: Stefan Simonsen / ddp ID:2295
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