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04.06.2011 00:02

Berufsunfähigkeit

Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen

von
Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherung Finanzportal Biallo.de
Genau hinschauen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bereitet nicht wenigen, die sie gerne abschließen würden, heftiges Kopfzerbrechen. Das liegt vor allem an den Versicherungsbedingungen, deren Bedeutung für Laien nur schwer zu durchschauen sind. Dabei sind gerade die Bedingungen, das Kleingedruckte, entscheidend für die Qualität der Absicherung. Hier finden Sie die wichtigsten Bedingungen und ihre Bedeutung.
Verzicht auf abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Deshalb ist es am besten, wenn in Ihrem Vertrag auf die abstrakte Verweisung ganz verzichtet wird. Die Versicherer verklausulieren diese Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie „… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Mit einer solchen abstrakten Verweisung hat der Versicherer die Möglichkeit, Ihnen theoretisch einen anderen Beruf zu zeigen, den Sie ausüben können und sich damit vor der Rentenzahlung zu drücken. Ob Sie tatsächlich in dem Verweisungs-Beruf eine Anstellung finden, muss den Versicherer nicht interessieren, es reicht, dass er zeigt, dass es eine Vergleichstätigkeit gibt.
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Was ist die konkrete Verweisung?

Im Gegensatz zur abstrakten Verweisung zielt die konkrete Verweisung darauf ab, ob Sie tatsächlich einen Job ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist das der Fall, muss der Versicherer die Rente ebenfalls nicht mehr zahlen. Am besten ist es für Sie, wenn in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung klar definiert ist, wie viel Einkommenseinbuße Sie hinnehmen müssen, damit eine konkrete Verweisung nicht möglich ist. So können Sie vereinbaren, dass Sie die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin erhalten, wenn Sie im neuen Job weniger als 70 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens erhalten. Damit ist klar: Bei einem Einkommensverlust von mehr als 30 Prozent verlieren Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente selbst dann nicht, wenn Sie einen neuen Job antreten.

Sechs-Monats-Prognose

In älteren Versicherungsbedingungen wurde dann von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit bescheinigen konnte, die voraussichtlich dauernd und damit mindestens drei Jahre andauern sollte. Neuere und für Sie vorteilhafte Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Sie die Rente schon erhalten, wenn Sie voraussichtlich mehr als sechs Monate berufsunfähig sind. Achten Sie auf diese verbraucherfreundliche Klausel, weil Sie so schneller zu Ihrem Geld kommen!

Rentenzahlung sofort

Viele Gesellschaften sehen in den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung vor, dass die Rente erst nach einem Karenzzeitraum von sechs Monaten gezahlt wird. Sie erhalten also erst ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente, sodass ein nicht unerhebliches finanzielles Loch droht. Besser ist es, wenn die Rente sofort ab Beginn der Berufsunfähigkeit und dann auch rückwirkend gezahlt wird, wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit länger dauert. So sichern Sie sich finanziellen Spielraum, wenn Sie berufsunfähig werden und in der Regel zahlreiche Ausgaben (z. B. für ärztliche Behandlungen, die die Kasse nicht zahlt oder Umbauten am Haus) auf Sie zukommen.
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