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28.02.2012 11:04

Berufsunfähigkeitsversicherung

Vier Tipps für den Wechsel

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den essentiell wichtigen Policen. Jeder sollte sie abschließen, der von seinem Arbeitseinkommen und damit auch von seiner Arbeitskraft lebt. Bei bestehenden Verträgen sollte man die Qualität der Versicherungsbedingungen prüfen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Vier Tipps für den Wechsel Finanzportal Biallo.de
Wenn man feststellt, dass der alte Vertrag zu teuer ist oder die Versicherungsbedingungen nicht auf dem neuesten Stand sind, ist ein Wechsel sinnvoll
Tipp 1 : Bessere Versicherungsbedingungen nach dem Wechsel

Vor allem die abstrakte Verweisung in Alt-Verträgen kann ein echter Fallstrick sein. Denn ein solches Verweisungsrecht erlaubt es dem Versicherer, die Rentenzahlung zu verweigern, wenn Sie berufsunfähig werden, aber noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in diesem Verweisungsberuf jemals einen Job bekommen können – die abstrakte Möglichkeit reicht. Neuere Verträge sehen dagegen nur noch eine konkrete Verweisungsmöglichkeit vor. Das bedeutet: Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur dann die Rentenzahlung verweigern, wenn Sie tatsächlich trotz Berufsunfähigkeit einen Beruf ausüben, der Ihrem bisherigen hinsichtlich Gehalt und Ansehen vergleichbar ist.
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Tipp 2: Anpassung der Versicherungssumme

Ältere Verträge sehen zudem auch kaum die Möglichkeit vor, die Versicherungssumme im Laufe des Lebens anzupassen. Die Folge: Während eine Rente von 1.500 Euro heute vielleicht ausreicht, um bei Berufsunfähigkeit davon zu leben, ist eine solche Rente in 20 Jahren kaum noch ausreichend, weil die Inflation die Kaufkraft verringert hat und der Versicherte wahrscheinlich auch ein deutlich höheres Nettoeinkommen hat, dessen Wegfall durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ja gerade kompensiert werden soll. Schließt man heute eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung ab, kann die Versicherungssumme im Laufe des Lebens bei bestimmten Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes angepasst werden – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Oder man sichert sich einen Vertrag, bei dem die Rente Jahr für Jahr dynamisch steigt. Damit stellen Sie sicher, dass die Rente auch in einigen Jahren oder Jahrzehnten noch ausreicht.
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Tipp 3: Gesundheitszustand berücksichtigen

Wenn man feststellt, dass der alte Vertrag zu teuer ist oder die Versicherungsbedingungen nicht auf dem neuesten Stand sind, ist ein Wechsel also sinnvoll. Aber Vorsicht: Schließen Sie einen komplett neuen Vertrag ab, müssen Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Denn als kerngesunder 25-Jähriger bekommt man spielend eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung – mit 35 und ein paar Vorerkrankungen sieht das anders aus. Die Chancen auf besseren Schutz sinken, denn Berufsunfähigkeitsversicherungen können Anträge ablehnen oder sie nur unter Auflagen − wie der Zahlung eines Risikozuschlages − annehmen. Damit würde der neue Vertrag zwar besser werden - aber deutlich teurer. Um die Chancen auf einen neuen Vertrag nicht zu schmälern, sollten Sie mithilfe eines Maklers eine anonyme Voranfrage an verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen stellen. Sie erhalten dann die Konditionen mitgeteilt, zu denen man Sie versichern würde. Und erst mit der Zusage in der Tasche, sollte die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt werden.

Tipp 4: Kapitalverlust vermeiden

Man verliert kein Geld, wenn man eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hat - und diese jetzt kündigen will. Denn diese beiden Arten einer Berufsunfähigkeitsversicherung bauen keinen Kapitalstock auf, der im Falle einer Kündigung Schaden nehmen könnte. Anders sieht es aus, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. Hier führt eine Kündigung des gesamten Vertrages oft dazu, dass Kapital verloren geht. Bei einer solchen BUZ ist es ratsam, die Kapitallebens- oder Rentenversicherung bestehen zu lassen und nur den Risikoschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, wenn Sie einen neuen Vertrag in der Tasche haben. Damit bleibt das angesparte Kapital verlustfrei bestehen, und der Berufsunfähigkeitsschutz wird über einen neuen Vertrag sichergestellt.
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