Bei den meisten Arbeitnehmern werden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, um im Ruhestand den Lebensstandard des Erwerbslebens halten zu können.
Wie groß die Rentenlücke ist, kann man individuell überprüfen.
Klafft eine große Lücke zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und der zu erwartenden Rente sollte sich jeder Beschäftigte frühzeitig Gedanken machen, wie er die staatlichen Rentenzahlungen später aufstocken kann. Neben dem privaten Vermögensaufbau mit Fonds- oder Banksparplänen eignet sich vor allem die staatlich geförderte Altersvorsorge, etwa in Form der Riester- oder Rürup-Rente sowie der betrieblichen Altersvorsorge. In allen Fällen winken Zulagen oder Steuerermäßigungen.
Bei der Betriebsrente sollten Vorsorgesparer allerdings ein wichtiges Detail beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, die der Staat mit dem Verzicht auf Steuern- und Sozialabgaben tatkräftig unterstützt. Wie hoch dabei der Eigenbeitrag ausfällt, hängt vom angebotenen Vorsorgemodell ab. Dabei spielt auch die Frage der Flexibilität und der Versorgungssicherheit eine Rolle. Hier bestehen Unterschiede zwischen den zwei möglichen Vorsorgevarianten, die der Arbeitgeber anbieten darf: der unternehmensfinanzierten Altersvorsorge und der Gehaltsumwandlung.