14.01.2009 08:00
Die gesetzliche Rente
Wichtige Säule für alle
Die gesetzliche Rente ist für alle Pflichtversicherten die wichtigste Säule der Alterssicherung. Versicherte erwerben mit ihren Einzahlungen lebenslange Rentenansprüche. Aufgrund der demographischen Entwicklung hat der Gesetzgeber beschlossen, das Renten-Eintrittsalter anzuheben und gleichzeitig das Rentenniveau abzusenken. Außerdem werden Rentenleistungen kontinuierlich höher besteuert.
Was ist die gesetzliche Rente?
Pflichtversicherte sowie freiwillig Versicherte erwerben gesetzliche Rentenansprüche durch Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung. Bei Arbeitnehmern wird jeden Monat ein bestimmter Anteil vom Gehalt an die Rentenkasse abgeführt. Derzeit beträgt der Beitragssatz 19,9 Prozent – je zur Hälfte getragen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gilt das Prinzip: Je höher das Einkommen, desto größer die abgeführte Summe. Damit die Beiträge nicht ins ausufern, besteht eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt im Jahr 2007 bei einem Jahresverdienst von 63.000 Euro (West) bzw. 54.600 Euro (Ost). Alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei.
Mit den Beitragszahlungen erwirbt man individuelle, einklagbare Rentenansprüche. Und das nicht nur für die Altersrente, sondern auch für den Fall des Todes des Ehepartners (Hinterbliebenenversorgung), bei Krankheit und Behinderung (Erwerbsminderungsrente) sowie bei Tod eines Elternteils (Waisenrente). Die Altersrente startet derzeit regulär mit 65 Jahren. Wer Abschläge von 0,3 Prozentpunkten pro Monat in Kauf nimmt, kann früher in Rente gehen – jedoch nicht vor dem 63. Lebensjahr. Das Renteneintrittsalter erhöht sich ab 2012 zunächst um jährlich einen Monat, später um zwei Monate. Ab 2024 startet die Regelaltersrente dann mit 67 Jahren. Mit Abschlägen ist ein Vorruhestand ab 65 möglich, bei langjährig Versicherten (35 Beitragsjahren) auch mit 63 Jahren.
Rentenermittlung: Die Höhe der persönlichen Rente wird nach der Rentenformel berechnet. Sie besteht aus vier Faktoren: den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor plus dem aktuellen Rentenwert. Die vier Größen werden miteinander multipliziert und ergeben dann die monatliche Rente. Wichtig sind die Entgeltpunkte. Sie ergeben sich aus dem individuellen Jahreseinkommen. Dazu wird der Jahresverdienst in Beziehung zum durchschnittlichen Jahresentgelt aller Versicherten gesetzt. Hat man im Jahr genausoviel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten (2007: 29.488 €), erhält man einen vollen Entgeltpunkt (1,0 Punkte). Hat man nur 80 Prozent vom Durchschnitt verdient, bekommt man 0,8 Punkte gutgeschrieben, 20 Prozent Mehrverdienst bringen 1,2 Entgeltpunkte. Die Punkte addieren sich Jahr für Jahr und werden bei Rentenbeginn mit dem jeweils gültigen Rentenwert multipliziert. Aktuell entspricht der Wert eines Entgeltpunktes einem monatlichen Rentenanspruch von 26,13 Euro (West) und 22,97 Euro (Ost).
Steuerbonus für Beitragszahlungen
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden schrittweise steuerfrei gestellt. Konnten zunächst 60 Prozent der Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe vom Einkommen abgezogen werden, so liegt dieser Satz aktuell bei 64 Prozent, maximal jedoch 12.800 Euro. Der steuerfreie Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis er 2025 schließlich 100 Prozent erreicht. Der maximale Entlastungsbetrag liegt dann bei 20.000 Euro pro Jahr.
Wie hoch ist die Steuerlast im Alter?
Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig. Im Jahr 2005 waren erstmalig 50 Prozent der gesetzlichen Rentenleistungen steuerpflichtig, in diesem Jahr sind es 54 Prozent. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich der Steuersatz für jeden Neurentnerjahrgang um zwei Prozent, danach steigt er jährlich um einen Prozentpunkt an. Der einmal ermittelte Renten-Steuersatz bleibt ein Leben lang gleich. Ab 2040 sind dann gesetzliche und betriebliche Altersrenten sowie Pensionen zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterworfen.
Die Besteuerung der Altersbezüge beginnt nicht ab dem ersten Euro. Dank Grundfreibetrag (derzeit 7.664/15.328 Euro Ledige/Eheleute), Werbungskosten, Sonderausgaben und absetzbaren Krankenkassenbeiträgen bleiben derzeit Rentenleistungen von etwa 1.400 Euro im Monat steuerfrei. Erst wenn die freigestellten Beträge überschritten sind, fällt Einkommensteuer an. Allerdings: Betriebsrenten, Mieten und andere Zusatzeinkünfte erhöhen die Bemessungsgrundlage.
Infos zu Ausstieg und Kündigung
Ein Ausstieg aus dem gesetzlichen Rentensystem ist für Pflichtversicherte, also für Arbeitnehmer und Angestellte, nur in Ausnahmefällen möglich. Dagegen sind Selbständige, Versicherte in berufständigen Versorgungswerken (z. B. Anwälte, Ärzte) sowie Nicht-Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen) nicht verpflichtet, ins gesetzliche Rentensystem einzuzahlen. Die Möglichkeit für freiwillige Zahlungen besteht aber.