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14.09.2011 16:03

Dienstunfähigkeitsversicherung

So sichern sich Beamte gegen Berufsunfähigkeit ab

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Beamte schützen sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegen das Risiko, aus Krankheitsgründen dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können. Wichtig ist der Schutz allemal, denn vom Dienstherren haben vor allem jüngere Beamte wenig zu erwarten.
Dienstunfähigkeitsversicherung So sichern sich Beamte gegen Berufsunfähigkeit ab Finanzportal Biallo.de
Beamte, die sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchten, sollten genau auf die Dienstunfähigkeitsklausel achten
Nach 40 Jahren Dienstzeit wird im Höchstfall ein Ruhegehalt gezahlt, das 71,75 Prozent der aktuell gültigen Bezüge ausmacht. Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, muss von seinem Ruhegehalt Abschläge hinnehmen. In der Praxis bedeutet das: Im Schnitt werden 30 bis 40 Prozent der letzten Bezüge als Ruhegeld gezahlt.

Dienstunfähig? Geld gibt es erst nach fünf Jahren


Voraussetzung für die Zahlung des Ruhegehaltes bei einer Berufsunfähigkeit von Beamten ist zudem, dass sie fünf Jahre lang Dienst geleistet haben, denn erst dann erfolgt im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Absicherung in Form des Ruhegehaltes. Die Trauben hängen also hoch, so dass eine private Absicherung sinnvoll ist. Wenn Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Hierbei muss unterschieden werden zwischen verschiedenen Varianten: Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass eine Berufsunfähigkeit bei Beamten immer dann anzunehmen ist, wenn die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Mit einer solchen Klausel sind Beamte gut geschützt, wenn sie dienstunfähig werden − vor allem Vollzugsbeamte sollten aber darauf achten, dass die Leistungen bei ihnen nicht eingeschränkt sind. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass nur bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit eine vollständige Berufsunfähigkeit angenommen wird. Mit einer solchen Klausel sind nur Beamte auf Lebenszeit geschützt, weil die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit keine Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung nach sich zieht.
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Verschiedene Spielarten der Dienstunfähigkeitsklausel beachten

Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag wie bei jeder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abgestellt, ob der versicherte Beamte voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Regelung der allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann nur analog auf Beamte angewendet, und das hat Konsequenzen: Denn wenn Beamte dienstunfähig werden, aber keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, weil sie z. B. noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten, besteht keine Absicherung.
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Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Besonderheiten für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf

Wenn sich Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern wollen, müssen sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Denn nur dann erhalten sie auf jeden Fall Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel erhalten sie dagegen keine Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Denn bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel sind die Leistungen daran gekoppelt, dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt – Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden aber entlassen, wenn sie dienstunfähig sind.
Leserkommentare
15.09.2011 20:15 Uhr - von Verbraucherschützer
Sterne für Dienstunfähigkeitsversicherungen
Es wäre hilfreich, wenn man für Anbieter von Dienstunfähigkeitsversicherungen bzw. deren Versicherungsbedingungen (siehe Artikel von Herrn Winter) hier auch einmal ein Ranking erstellen würde. Gut, dass sich das Biallo-Team einmal ausführlicher dem Thema Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherungen angenommen hat. Ich hatte diesen Wunsch auch schon einmal in einem meiner Kommentare geäußert.
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