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14.01.2009 08:00

Direktversicherung

Vorsorge mit Steuerbonus

Vorsorge mit Steuerbonus
Während die gesetzliche Rentenversicherung an Leistungskraft verliert, gewinnt die betriebliche Altersvorsorge an Attraktivität. Grund: Betriebsrenten sind kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Betriebsrentensparer profitieren von individuellen An-sprüchen, die sich aus Eigenbeiträgen, Zinsen und Zinseszinsen sowie aus staatli-cher Förderung ergeben. Empfänger von gesetzlichen Rentenleistungen sind dem-gegenüber auf das Beitragsaufkommen der Versicherten angewiesen sowie auf ge-legentliche Anhebungen der Leistungsansprüche durch den Gesetzgeber. Aufgrund der wachsenden Zahl von Ruheständlern und der immer längeren Rentenzahldauer stößt das staatliche Rentensystem an seine Grenzen.

Was ist eine Direktversicherung?

Der Unternehmer schließt für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer. Im Rahmen der so genannten Entgeltumwandlung oder als zusätzliche Arbeitgeberleistung überweist der Chef stellvertretend für den Arbeitnehmer steuerfreie Beiträge von jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung an die Direktversicherung (2008 max. 2.544 Euro). Der Arbeitnehmer profitiert zusätzlich davon, dass keine Sozialabgaben auf die geleisteten Beiträge anfallen. Zusätzlich können Arbeitnehmer 1.800 Euro steuerfrei immer dann anlegen, wenn sie keine Direktversicherungsverträge haben, die vor dem Jahr 2002, der Neuordnung der privaten Altersvorsorge, abgeschlossen wurden. Frühestens mit dem Erreichen des 60. Geburtstages startet die Auszahlung als lebenslange Rente. Möglich ist auch die einmalige Kapitalauszahlung an den Versicherten.
 
Vorteil: Die Beiträge finanzieren sich teilweise durch die Steuerersparnis. Je höher der persönliche Steuersatz, desto weniger ist unterm Strich für die Direktversicherung aufzubringen. Beispiel: Bei 30 Prozent Steuersatz zahlt ein Arbeitnehmer statt 2.544 Euro effektiv nur 1.780 Euro in den Vertrag ein. 764 Euro spendiert das Finanzamt. Positiv: Der Verwaltungsaufwand bei Direktversicherungen ist vergleichsweise gering. Sie sind deshalb auch für kleinere Firmen gut geeignet. Zudem erhalten Firmen Gruppenverträge mit finanziell vorteilhaften Vertragskonditionen – das beflügelt die Rendite der Versicherung. Ein weiterer Pluspunkt ist das allgemeine Anspruchsrecht. Betriebe müssen auf Wunsch jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit eröffnen, Teile des Gehalts in einen Rentenanspruch umzuwandeln.

Wie hoch ist das Risiko?

Direktversicherungen sind eine sehr sichere Vorsorgeform, da sie von etablierten, kapitalstarken Versicherungsgesellschaften durchgeführt werden. Zahlungsausfälle, wie sie vereinzelt nach dem schweren Börsencrash um die Jahrtausendwende vorkamen, sind nicht mehr zu befürchten. Die Assekuranz hat eigens für außergewöhnliche Umstände spezielle Auffangmechanismen installiert (Protector), um zahlungsschwache Gesellschaften über Krisen hinweg zu helfen. Direktversicherungen werden in der Regel als klassische Rentenversicherung angeboten. Das heißt, die Beiträge unterliegen einer Garantieverzinsung von 2,25 Prozent. Zusätzlich werden Überschüsse gutgeschrieben, die die Gesellschaften erwirtschaften. Finanzielle Verluste wie sie bei fondsgebundenen Versicherungen entstehen können, sind dadurch ausgeschlossen.  

Wie hoch ist die Steuerlast?

Während der Einzahlphase profitieren Sparer von Steuervorteilen. In der Spitze können im Jahr 2008 bis zu 4.344 von der Einkommensteuer befreit bleiben. Da die Beitragszahlungen aus unversteuertem Gehalt erfolgen, sind die Auszahlungen während der Rentenphase voll steuerpflichtig. Hier greift die nachgelagerte Besteuerung. 

Ausstieg/Kündigung

Positiv: Bei einem Jobwechsel braucht man den Vertrag nicht zu kündigen. Der neue Betrieb muss die Versicherung zu bisherigen Konditionen weiterführen. Möchte der Arbeitnehmer von sich aus den Vertrag nicht fortführen, so kann er das aufgelaufene Kapital stehen lassen und später in eine Rente umwandeln. Allerdings führt jede Vertragsänderung oder Kündigung zu einer Rentenminderung bzw. einer mit Verlusten behafteten Auszahlung.

Für wen geeignet?

Betriebrenten sind grundsätzlich für alle Arbeitnehmer geeignet. Steuer- und Sozialabgabenfreiheit gepaart mit zusätzlichen betrieblichen Förderungen, etwa VL-Leistungen, ergeben für Versicherte stets finanzielle Vorteile und außerdem eine höhere Absicherung im Alter. 

Besonderheiten

Direktversicherungen können mit zusätzlichen Versicherungsleistungen kombiniert werden, etwa Berufsunfähigkeitsschutz oder Hinterbliebenenversorgung. Direktversicherungen sind nicht mit Riester-Förderung kombinierbar.
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Foto: Mario Vedder/ ddp ID:2292
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