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Eigenheim

Wie kann man es verrenten?

17.03.2010 08:00
Von Max Geißler
Biallo.de Verbraucherportal Altersvorsorge Eigenheim Verrentung
Die Stiftung Liebenau bietet mit ihrer so genannten Zustifterrente die Möglichkeit, die eigenen vier Wände in eine Zusatzvorsorge mit lebenslangem Wohnrecht zu verwandeln. Für Eigentümer ein lohnenswertes Modell?
Eigenheimverrentung - wie funktioniert das?

Die Eigentümer verkaufen ihre Immobilie an die gemeinnützige Stiftung Liebenau. Im Gegenzug erhalten sie lebenslang eine Monatsrente, können in ihrer Immobilie wohnen bleiben und unterstützen gleichzeitig soziale Arbeit im Rahmen der Behinderten- und Altenpflege. Die Instandhaltungskosten trägt künftig die Stiftung Liebenau, der Eigentümer ist nur für die Betriebskosten zuständig. Zudem übernimmt die Stiftung eventuelle Kreditschulden, falls die Immobilie noch belastet ist.
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Immobilienrenten - wie hoch?

Die Höhe der Immobilienrente ergibt sich aus dem Wert des Objekts, dem Alter des Verkäufers, dem Familienstand, dem Geschlecht, einem Risikoabschlag sowie bestehenden Darlehensschulden. Eine Teilverrentung auf Zeit ist möglich. Die Rentenberechnung erfolgt auf Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren. Die Stiftung Liebenau gibt folgendes Beispiel: Ein männlicher Rentner, 68 Jahre alt, verkauft sein schuldenfreies Einfamilienhaus. Der Gutachter ermittelt einen Verkehrswert in Höhe von 600.000 Euro für Grundstück und Gebäude. Die Stiftung Liebenau zahlt in diesem Fall eine lebenslange Zusatzrente von 750 Euro pro Monat. Eventuelle Mieterträge, zum Beispiel aus einer vermieteten Einliegerwohnung, bleiben dem Verkäufer erhalten.
 
Was passiert bei Umzug oder Aufgabe des Wohnrechts bzw. bei Tod?
 
Im Falle der Aufgabe des Wohnrechts (z.B. wegen Umzug in ein Pflegeheim) erhält der oder die Rentenberechtigte weiterhin seine lebenslange Zusatzrente ausgezahlt. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass der noch vorhandene Kapitalwert des Wohnrechts als Einmalbetrag ausgezahlt wird, soweit der Wertverzehr und die bis dahin geleisteten Instandhaltungen die ursprünglich geplanten Werte nicht übersteigen. Stirbt der/die Verkäufer vorzeitig, so erhalten die Erben weiterhin Zahlungen, die allerdings jährlich sinken.
 
An wen richtet sich das Angebot?
 
Das Angebot richtet sich an Immobilieneigner, Alleinstehende oder Paare, ab einem Lebensalter von 65 Jahren aufwärts. Je nach Familienstand wird ein Single- oder Paartarif gezahlt. Ein möglicher Ertrag aus der Immobilie kommt einem gemeinnützigen Zweck zugute. Denn, was zu Lebzeiten an kalkulierter Finanzmasse nicht verbraucht wird und auch nicht in die Erbmasse einfließen soll, erhält die Stiftung Liebenau. Nach dem Tod des Seniors verkauft die Stiftung das Haus oder verwendet es für den Eigenbedarf. Infos unter Tel. 07542/10-12 05 oder unter www.zustifterrente.de.
 
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen im Alter eine Versorgungslücke droht bzw. mit viel Monatsrente Sie rechnen können, informieren Sie sich in unserem Vorsorge-Rechner.
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Leserkommentare

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23.04.2008 12:03 Uhr
Bernd Hoersch: Inmobilienverrentung .
Guten Tag. Ich finde, auch wenn es sich um eine Stiftung handelt,sollte gerade hierbei die rendite im Vordergrund stehen.Meiner Meinung nach und auch vom hörensagen her, macht daß auch jede Sparkasse bzw.Bank zu weitaus besseren Renditen.Vieleicht ein Anreiz für Biallo dies im vergleich mit aufzunehmen.Oder auch andere Rechenbeispiele :zB Hypothekenaufnahme und ähnliches. mit frundlichen Grüßen. Bernd Hoersch
Foto: Iija Peter/ddp ID:577
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