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29.11.2011 14:31

Einbruchdiebstahl

Wie sichert man sein Eigentum ab?

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In Herbst und Winter haben Diebe wieder leichtes Spiel: Sie nutzen vermehrt die frühe Dunkelheit für Einbrüche in Häuser oder Wohnungen. Die Hausratversicherung leistet nur in vollem Umfang, wenn man ein vorbildlicher Versicherungsnehmer ist.
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Gekippte Fenster bewerten die Versicherungen als grobe Fahrlässigkeit und zahlen dann oft nur anteilig
Alle zwei Minuten wird laut Aussagen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Deutschland eingebrochen. Der durchschnittliche Schaden beträgt dabei 2.500 Euro. Neben den sogenannten Dämmerungseinbrüchen zwischen spätem Nachmittag und frühem Abend sind Einbrecher auch vermehrt in der Silvesternacht aktiv. Zwischen Mitternacht und ein Uhr können sie in aller Ruhe Wohnungen leer räumen, während die Eigentümer beim Feiern sind. Die Hausratversicherung kommt sowohl für die entwendeten Gegenstände auf - sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert - wie auch für Reparaturen an aufgebrochenen Fenstern und Türen. Auch Vandalismus ist abgesichert.

Erhöhte Risiken sind zu melden

Gekippte Fenster, keine abgeschlossene Haustür: „Bei solch grober Fahrlässigkeit zahlt die Hausratversicherung nicht“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Dann beteiligt sich die Versicherung oft nur anteilig“, sagt Straub. Dasselbe gilt, wenn der Versicherungsnehmer vergisst, Risikoerhöhungen wie ein Baugerüst am Haus zu melden, denn es erleichtert Einbrüche. Wertgegenstände wie hochwertiger Schmuck oder Bargeld sind in der Regel nur bis zu bestimmten Erstattungsgrenzen versichert: Sie werden je nach Police nur zu zehn bis 30 Prozent der Versicherungssumme erstattet, vorausgesetzt, sie wurden in einem sicheren Stahlschrank oder Tresor aufbewahrt. „Ansonsten werden sie nur pauschal mit 20.000 Euro ersetzt“, sagt Straub.
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Foto(s): Norbert Millauer/ddp
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Kommt es tatsächlich zu einem Einbruch, hat auch das Verhalten des Versicherungsnehmers Anteil daran, ob seine Police für den Schaden aufkommt: „Der Versicherungsnehmer hat sogenannte Obliegenheiten zu erfüllen“, so der Verbraucherschützer. So muss er den Schaden umgehend polizeilich melden und die Versicherung informieren. Außerdem sollte er eine Liste der gestohlenen Gegenstände anlegen und Beweise sichern, etwa durch Fotos vom Tatort. Der Knackpunkt bei Einbruchdiebstahl ist immer der Nachweis, dass man das als gestohlen gemeldete Hab und Gut auch wirklich vorher besessen hat. Wer in einer sehr preiswert eingerichteten Wohnung lebt und eine Hifi-Anlage für 5.000 Euro als gestohlen angibt, wird ohne Quittung, Fotos oder Zeugen Probleme haben, dies bei der Versicherung durchzusetzen. „Man sollte bei Abschluss der Police eine Inventarliste anlegen und besonders wertvolle Dinge fotografieren“, rät Straub.

Nur anteilige Erstattung bezogen auf den Neuwert

Letzte Hürde für eine volle Kostenerstattung ist die Versicherungssumme: Ist sie zu niedrig angesetzt, erstattet die Police jeweils nur anteilig den Neuwert. Besitzt man also eine Einrichtung im Wert von 50.000 Euro, hat aber nur 25.000 Euro versichert, erhält man im Schadensfall immer den Prozentsatz erstattet, um den man unterversichert ist - in diesem Fall 50 Prozent. Um das zu vermeiden, bieten die Unternehmen Pauschallösungen an: Dann ist der Quadratmeter mit 650 Euro versichert und das Unternehmen verzichtet auf die Unterversicherung. Das heißt im Beispiel oben: Im Schadensfall erhält man zwar auch nur 25.000 Euro, aber die wenigstens komplett und nicht auch noch gekürzt.

Am besten ist es, einen Einbruch ganz zu vermeiden: Licht anlassen, ist laut Polizeiaussagen die beste Abschreckung für Diebe!
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