Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht für Selbstständige nicht einmal ein Mindestmaß an individuellem Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dazu kommt, dass oft die gesamte Existenz des Selbstständigen bedroht ist, da bei einem Ausfall des Unternehmers kein Geld für einen Ersatz vorhanden ist – meist bedeutet das das Ende der Firma. Dazu kommt, dass vor allem spezialisierte Unternehmer kaum eine Möglichkeit haben, einfach den Beruf zu wechseln, um dort mit der Hypothek einer Berufsunfähigkeit den Lebensunterhalt verdienen zu können.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist aus zwei Gründen existenziell: Zum einen sichert sie das Einkommen des Selbstständigen. Zum anderen versetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Unternehmer in die Lage, die Fixkosten seines Unternehmens auch dann zu tragen, wenn er – sei es auch nur vorübergehend – nicht in der Lage ist, selbst für Umsatz zu sorgen. Entsprechender Doppel-Schutz ist natürlich teuer – sollte beides nicht abgesichert werden können, steht der individuelle Einkommensschutz an erster Stelle.
Risiko Verweisung
In allen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Verweisungsrecht der Versicherungsgesellschaft ein Stolperstein, weil es dazu führen kann, dass die vereinbarte Rente nicht bezahlt werden muss, wenn theoretisch noch ein anderer Beruf ausgeübt werden kann. Für Unternehmer und Selbstständige hat die Klausel eine ganz besondere Bedeutung: Denn eine Verweisung kommt auch dann in Betracht, wenn eine betriebliche Umorganisation oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes dazu führen würde, dass der Unternehmer oder Betriebsinhaber noch weiter im Betrieb arbeiten könnte. Seine finanzielle und organisatorische Stellung als Betriebsinhaber muss ihm dabei zwar erhalten bleiben, und die Umorganisation muss auch betrieblich sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sein, aber dennoch sorgt die Verweisungsklausel immer wieder für gerichtliche Auseinandersetzungen.
So müssen Selbstständige Einkommenseinbußen hinnehmen, die bis zu 20 Prozent ausmachen können. Das sagt etwa in Urteil des Landgerichts Frankenthal (Aktenzeichen: 3 O 347/07). Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs konnte durch eine Krankheit nicht mehr schwer arbeiten und wollte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und verwies ihn darauf, für körperliche Arbeiten auf Hilfskräfte zurückzugreifen. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn mit ihr nur geringe Einkommenseinbußen einhergehen. In diesem Fall lagen sie bei 20 Prozent und damit für die Richter noch im akzeptablen Bereich. In solchen Fällen muss die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.
Nicht auf Nachversicherungsgarantie verzichten
Gerade junge Unternehmer legen sich oft auf eine zu geringe Versicherungssumme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung fest, um die Prämie günstig zu halten. Wer als Selbstständiger diese Strategie verfolgt, sollte jedoch einen Vertrag wählen, der eine Nachversicherungsgarantie vorsieht – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit besteht die Möglichkeit, die Rente später nach oben anzupassen, ohne dass die Versicherung diese Anhebung aus gesundheitlichen Gründen ablehnen oder für die Anhebung der Rente einen Risikozuschlag erheben darf.