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Fondsgebundene Rentenversicherung

Vorsorge für Risikobewusste

14.01.2009 08:00
Vorsorge für Risikobewusste
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist in der Regel nach dem gleichem Schema wie die klassische Rentenversicherung aufgebaut, davon abweichend sind die Produkte für den Sparvorgang.

Wo liegen die Unterschiede?

Im Unterschied zu klassischen Rentenversicherungen wird bei den fondsgebundenen Varianten das eingezahlte Geld in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert. Dies geschieht bevorzugt in monatlichen Sparraten.
Zur Auswahl stehen oft mehrere Fonds und Sie können selbst bestimmen, in welche Sie investieren wollen. Umverteilungen während der Laufzeit sind meist möglich. Zur Wahl stehen auch „gemanagte“ Fondspolicen, bei dem die Anlageentscheidung komplett der Versicherer übernimmt.
Die fondsgebundene Rentenversicherung kennt in der Regel keine zum Vertragsabschluss garantierte Rentenhöhe. Diese wird erst bei Ablauf der Aufschubzeit, also am Ende des Sparvertrags, an Hand der dann zur Verfügung stehenden Kapitalsumme errechnet. Im Klartext: Der Gegenwert der Fondsanteile wird erst am Ende der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Erst bei Ablauf ist für Sie also erkennbar, welche Höhe die Auszahlungssumme aus Ihrer Versicherung beträgt. Dann - wie bei einer Rentenversicherung üblich - mit einer in der Höhe garantierten monatlichen Rente und einer Überschussrente, die der Höhe nach nicht garantiert werden kann. Auch hier ist ein flexibler Rentenbeginn möglich.
Soll das angesparte Fondsguthaben später in eine lebenslange Rente umgewandelt werden, sollten Sie die bei Vertragsabschluss genannte Umwandlungsquote beachten. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. Nicht alle Anbieter garantieren diesen Rentenfaktor bei Vertragsabschluss. Seit einiger Zeit bieten Versicherungsunternehmen fondgebundene Rentenversicherungen mit Garantien an. Dabei sind beispielsweise die eingezahlten Beiträge garantiert. Dieser Schutz geht aber zu Lasten der Rendite.

Für wen eignet sie sich?

Ein Produkt für risikobereite Anleger, die eine in der Regel jahrzehntelange Vertragslaufzeit auch durchstehen können. Aufgrund der sinnvollen längeren Laufzeit bevorzugt für Jüngere.
Wer seinen Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft hat, kann vom Versicherungsmodell gegenüber normalen Fondssparplanprodukten profitieren. Während die Erträge bei der Rentenversicherung in der Ansparphase komplett steuerfrei bleiben, müssen Anleger beim normalen Sparplan 50 Prozent der jährlich anfallenden Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Wie hoch ist das Risiko?

Fondspolicen sind eher etwas für risikobereitere Kunden. Bei dieser Form der Anlage tragen Sie in der Regel das Risiko allein. Eine Garantie gibt es - bis auf einige Angebotsvarianten –  somit nicht. Deswegen weisen die Gesellschaften bei Fondsprodukten auch keine garantierten Ablaufsummen oder Renten aus. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat, und das ist zunächst ungewiss. Bei Gewinnen des Fonds erhöht sich die Versicherungsleistung, bei Verlusten wird sie dementsprechend niedriger. Eine fondgebundene Rentenversicherung bietet demnach viele Chancen, aber auch nicht unbedeutende Risiken. Zudem drücken häufig die anfallenden Kosten die im Fonds erwirtschaftete Rendite. Bezahlt werden müssen nämlich zwei, die Versicherer und die Fondgesellschaften. Die Anbieter unterscheiden sich bei ihren Gebühren für Kontoverwaltung, Management oder Fondswechsel zum Teil gewaltig.

Wie hoch ist die Steuerlast?

In der gesamten Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei. Dividenden und Zinszahlungen gehen nicht an den Fiskus. Bei einer einmaligen Kapitalabfindung versteuern Sie den während der Vertragslaufzeit erwirtschafteten Ertrag (Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungssumme): Bei Fälligkeit vor dem 60. Lebensjahr zu 100 Prozent mit ihrem persönlichen Steuersatz, zu einem späteren Zeitpunkt nur noch die Hälfte. Bei vereinbarter Rentenzahlung kommt ein so genannter Ertragsanteil zur Anrechnung, das heißt nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente unterliegt der Besteuerung. Die Höhe des Prozentsatzes hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Der steuerpflichtige Teil der Rente beträgt zum Beispiel 26 Prozent bei Rentenbeginn mit 55 Jahren, 20 Prozent bei Beginn mit 63 Jahren und 18 Prozent bei Beginn mit 65 Jahren.

Infos zu Ausstieg und Kündigung:

Rentenversicherungen sind jederzeit mit Frist von einem Monat kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen können Sie den Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen.
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