Ferner ist zum 1. Januar für Neuverträge der sogenannte
Mindestzinssatz, der jeweils für die komplette Vertragslaufzeit garantiert wird, von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesunken.Dieser Garantiezins gibt an, zu welchem Prozentsatz der Sparanteil des Versicherungsbeitrags für die gesamte Laufzeit mindestens zu verzinsen ist.