Finanzkrise
Altersvorsorge nicht vorschnell kündigen
Altersvorsorge mit Riester
Die Riester-Rente allein gleicht die Versorgungslücke nicht aus
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Droht im Alter die Versorgungslücke?
Richtig für das Alter vorsorgen
Sorgfältige Altersvorsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab: Dem Lebensalter und somit der Zeit bis zum Ruhestand, den Lebensumständen wie Familien- und Vermögenssituation sowie den eigenen Zielen und Wünschen.
Vermögensaufbau: Frauen sollten sich zunächst an flexible Geldanlageformen halten. Verbraucherschützer raten daher jungen Frauen von langfristig laufenden Versicherungsverträgen zum Vermögensaufbau ab. Fondssparpläne sind viel besser geeignet – und bieten für jedes Risikoprofil etwas. Wird das Geld mal knapp, kann man auch weniger zurücklegen oder eine Rate aussetzen. Wer risikoscheu ist, greift besser zu einem Banksparplan als zu einer Rentenpolice. „Finger weg“ gilt laut Verbraucherschützern für sogenannte Frauen-Policen. Dabei handele es sich um Marketing-Gags.
Finanzielle Reserve: Auch wer das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto hat - statt es auszugeben, sollte als Berufseinsteigerin eine Reserve von drei Nettogehältern aufbauen.
Riester-Rente: Besonders interessant für Frauen fast jeden Alters ist die Riester-Rente. Sie können schon mit einem geringen Betrag einsteigen und erhalten dafür einen ordentlichen Zuschuss vom Staat - derzeit mit 154 Euro Grundzulage. Jungen Leuten winkt zudem ein staatlicher Förderbonus von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr.
Auch für Mütter mit kleinen Kindern ist „riestern“ attraktiv. Sie bekommen 185 Euro pro Kind und Jahr, für alle ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Solange die Kinder jünger als drei Jahre sind, haben Mütter, die weniger als 30 Stunden pro Woche arbeiten, einen direkten Anspruch auf einen Riester-Vertrag. Ihr Mindestbeitrag beträgt 60 Euro im Jahr. Sogar wer auf 400-Euro-Basis arbeitet ist, kann unter bestimmten Bedingungen einen eigenen Riester-Vertrag besparen. Auch verheiratete nicht berufstätige Mütter werden gefördert - sofern der Ehepartner für sich selbst einen Riester-Vertrag unterschreibt, in den er den nötigen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlt. Daneben schließt er für seine Frau einen weiteren Vertrag ab. Sie erhält dann auf ihren Vertrag die staatlichen Zulagen für sich selbst und die Kinder, ohne selbst einzuzahlen.