Biallo.de: Kann es sinnvoll sein, nach längerer Sparzeit mit dem angehäuften Vermögen aus einem Banksparplan zu einer Rentenversicherung zu wechseln?
Gottschalk: Bei einem solchen Wechsel bleibt das Problem der Abschluss- und Vermittlungskosten, die dann anfallen. Anreiz für einen Wechsel kann aber folgendes sein: Bei einer guten Riester-Rentenversicherung besteht – ohne Hintertürchen – Klarheit über die spätere Mindestrente. Bei den Banksparverträgen tappt man diesbezüglich im Dunklen, da die Konditionen der späteren Auszahlphase vorab nicht bekannt sind. Wer mit einer allgemein weiter steigenden Lebenserwartung und einem langfristig relativ niedrigen Zinsniveau rechnet, kann deshalb schon zu dem Entschluss kommen: Ich sichere mir lieber einen Vertrag mit heutiger Rentenkalkulation, als später mit noch ungünstigeren Kalkulationen der Versicherer konfrontiert zu werden.
Biallo.de: Zu Beginn der Auszahlphase haben Sparer die Wahl zwischen einer Rentenversicherung und einem Entnahmeplan in Kombination mit einer Rentenversicherung. Können sich Sparer für die Rentenversicherung verschiedene Angebote einholen oder gibt die Bank das Angebot eines bestimmten Versicherers vor?
Gottschalk: Die Banken und Sparkassen wollen zu Beginn der Rentenphase Provisionen für die Vermittlung der einen oder anderen Form der Rentenversicherung kassieren. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass ein Banksparplan-Anbieter – anders als etwa die DWS bei Fondssparplänen - darauf ausdrücklich verzichtet. Von daher besteht natürlich ein starker Anreiz, dass die Anbieter sich die in Frage kommenden Versicherer selbst aussuchen. Für den Riester-Sparer bleibt aber die Möglichkeit, von sich aus mit ihrem gesamten Guthaben rechtzeitig zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Es gibt dazu aber noch kaum Erfahrungen.
Biallo.de: Kann ein Riester-Sparer auch in der Auszahlphase noch Kapital aus dem Vertrag entnehmen – beispielsweise für eine größere Reparatur des Eigenheims - oder noch den Anbieter wechseln?
Gottschalk: Nach Beginn der Auszahlungsphase wäre eine solche Entnahme – wenn überhaupt – nur noch in förderschädlicher Form möglich. Wer Geld benötigt, muss früher handeln. Bei Rentenbeginn können bis zu 30 Prozent des angesparten Guthabens förderunschädlich entnommen werden. Den Betrag könnte man dann beispielsweise auch bei der Reparatur des Eigenheims einsetzen. Eine noch weitergehende Entnahme ist möglich, wenn das zur
Finanzierung des Eigenheims aufgenommene Darlehen noch nicht getilgt ist. Dann kann auch das gesamte Guthaben entnommen und für die Entschuldung eingesetzt werden. Es bleibt dann allerdings bei einer nachträglichen Versteuerung dieser Beträge.