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Samstag, 11.02.2012 18:39 Uhr
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Geldtipps für den Ruhestand

Wo Rentner sparen können

Von Rolf Winkel
Rente Rentner Wo Rentner sparen können Geldtipps für den Ruhestand Finanzportal Biallo.de
Eine Rentenerhöhung wird’s in diesem Jahr nicht geben – und  2011 wird es wohl gerade ein Prozent mehr sein. Mieten, Heiz- und Krankenkassenkosten steigen jedoch. Für viele Rentner wird es daher finanziell eng. Was können sie tun?
Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung steht bedürftigen Menschen ab 65 zu, die zu Hause (und nicht im Pflegeheim) leben. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 359 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 646 Euro. Dazu kommen noch die „angemessenen“ Kosten fürs Wohnen. Bei einer Warmmiete von 400 Euro hat ein Alleinstehender damit einen Grundbedarf von 759 Euro. Beträgt seine Rente nur 650 Euro, so schießt das Sozialamt dann 109 Euro zu. Für Behinderte kommt häufig noch ein Zuschlag für Mehrbedarf hinzu.

Wer die Grundsicherung benötigt, sollte möglichst schnell abklären, ob seine Wohnkosten als angemessen gelten. Sind sie zu hoch – etwa weil die Wohnung als zu groß gilt – werden die tatsächlichen Wohnkosten sechs Monate akzeptiert. Danach kommt es auf den Einzelfall an. Für seniorengerecht umgebaute Wohnungen werden z.B. meist auch höhere Mieten voll berücksichtigt. Ehe Betroffene ins Heim umziehen müssen, übernehmen die Kommunen lieber höhere Unterkunftskosten. Auf das Einkommen und Vermögen der Kinder von Grund-sicherungsbeziehern greifen die Ämter in der Regel nicht zurück.
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Auch wer nur ein paar Euro Grundsicherung im Alter erhält, braucht keinen Obolus an die GEZ zahlen. „Die Befreiung erfolgt allerdings nicht automatisch“, sagt Nicole Hurst von der GEZ. Vielmehr müssen die Betroffenen jeweils einen Antrag stellen und den Bescheid vom Sozialamt vorlegen – „nicht im Original, sondern als beglaubigte Kopie“, so Hurst. Zudem gibt es die GEZ-Befreiung nur so lange, wie der Bescheid vom Sozialamt gilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wohngeld und Lastenzuschuss

Wer mit seinem Einkommen knapp über dem Grundsi-cherungsniveau liegt, sollte Wohngeld – bzw. als Eigentümer den Lastenzuschuss – beantragen. Ein Alleinstehender aus München kann beispielsweise bei einer Bruttorente von 900 Euro und einer Kaltmiete von 410 Euro rund 50 Euro Wohngeld erhalten.
Rentnerjobs

„Wer 65 und älter ist, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen“, sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Vorher sind in jedem Fall 400 Euro erlaubt. Thiemann rät: „Wer unter 65 ist, sollte bei uns nachfragen, ob und wie stark die Ren-te bei höheren Einkünften gekürzt wird.“

Steuerklassenwechsel

Wer Rente erhält und einen verdienenden Ehepartner hat, sollte diesem die Steuerklasse III überlassen. Dadurch sinken dessen laufende Lohnsteuerabzüge. Für Rentner spielt die Steuerklasse meist keine Rolle mehr. Der Wechsel in Steuerklasse III zahlt sich für den Ehepartner vor allem aus, wenn dieser Arbeitslosengeld I bezieht.
Gebühren für Kontoführung

Einige Geldhäuser bieten kostenlose Girokonten auch für Rentner an. Dies gilt z.B. für die Comdirect und die DKB. Die Netbank bietet sogar zusätzlich auf ihrem Giro-Loyal-Konto 2,25 Prozent Guthabenzins bei regelmäßigem Gehaltseingang – Rente und Pension zählen dabei ausdrücklich wie ein Gehalt.

Zuzahlung zu Krankheitskosten

Rentner sollten alle Belege über Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sammeln. Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht ist, können sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Als zumutbar gelten für sie – wenn sie chronisch krank sind – Zuzahlungen, die bis zu ein Prozent ihres Einkommens ausmachen, ansonsten zwei Prozent.
  Girokonto-Anbieter Kosten
pro Jahr
in Euro
Dispo-
zins
Gut-
haben-
zins
Bargeld-
versorgung
 
1
Bankhaus August Lenz
+15,33  6,00% 0,00% 1.500
kostenlos
 
2
Postbank
+10,02  13,16% 0%  9.000
kostenlos
 
3
ING-Diba
+9,67  9,00% 0,00% Euroraum
kostenlos
4
1822 direkt
+6,75  10,25% 0,00% Euroraum
kostenlos
5
DKB Deutsche Kreditbank
+3,80  7,90% 0,5% weltweit
kostenlos
Voraussetzungen:
 regelmäßiger Geldeingang 3.000€ monatlich
 wird als Gehaltskonto genutzt
 durchschn. Guthaben von 2.500€ an 20 Tagen/Monat
 durchschn. Überziehung von 900€ an 10 Tagen/Monat
 EC-Karte und Partnerkarte
 Kreditkarte mit 2.000€ jährlichem Umsatz
 ein vorhandenes höherverzinsl. Zinskonto soll genutzt werden
 reines Online-Konto
Sie möchten mehr wissen? In unserer Langfassung informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:

Einnahmen vermehren
  • Grundsicherung – welches Mindestniveau gilt im Alter?
  • Wohngeld und Lastenzuschuss – eine „klassische" Zusatzleistung für Rentner
  • Steuerklassenwahl – Tricks zum sparen
Ausgaben begrenzen
  • Rundfunk- und Fernsehgebühren – wer ist befreit?
  • Gesundheitskosten – wann gelten Härtefallregelungen bei Zahnersatz?
  • Zuzahlungen – Abzug von Freibeträgen und Berechnung der Belastungsgrenze
  • Wer gilt als chronisch krank?
  • Wo kann man bei Kontoführungsgebühren sparen?
  • Strom- und Gasanbieter wechseln – was lässt sich sparen?
  • Versicherungen – welche sind notwendig?
303

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