Die acht Euro Zusatzbeitrag, die einige Gesetzliche Krankenkassen in den nächsten Monaten von ihren Versicherten erheben wollen, können Betroffene wenigstens steuerlich geltend machen.
„Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sind im Rahmen der Sonderausgaben wie die anderen Beiträge zur Krankenversicherung voll abzugfähig“, sagte Michael Lettl, Steuerberater aus München.
Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen bei den Versicherten per Beitragsbescheid direkt erhoben. Über die Beiträge wird am Jahresende eine Bescheinigung ausgestellt. Es soll laut Lettl auch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung für die Beiträge geben. Fällig sind sie jeweils am 15. des Folgemonats.
An dem Zusatzbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Diesen müssen die Versicherten – ebenso wie die 0,9 Prozent Sonderbeitrag für Arbeitnehmer, die bereits automatisch vom Einkommen abgezogen werden – alleine schultern.