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Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Ein-Prozent-Zuschlag günstiger als acht Euro?

04.02.2010 10:38
Von Annette Jäger
Gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeitrag BKK pauschal acht Euro Finanzportal Biallo.de
Einige Krankenkassen erheben einkommensabhängige Zusatzbeiträge, statt pauschal acht Euro pro Monat, wie zahlreiche andere Kassen. Geringverdiener können dann davon profitieren, wenn ihre gesetzliche Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag erhebt als monatlich acht Euro.
Kassen, die mehr als acht Euro pro Monat an Zusatzbeitrag fordern, müssen eine Einkommensprüfung bei ihren Mitgliedern veranlassen. Die Rechnung könnte dann folgendermaßen aussehen: Erhält ein Rentner 500 Euro Rente, muss er monatlich nur fünf Euro Zusatzbeitrag bezahlen, denn die Kassen dürfen nur maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen verlangen. Dabei kommt er besser weg, als wenn die Kasse die gesetzlich erlaubten pauschalen acht Euro für alle Versicherten verlangt.

Eine der ersten Kassen, die mehr als acht Euro verlangt, ist die BKK Westfalen-Lippe. Sie erhebt ein Prozent vom Bruttoeinkommen, maximal aber zwölf Euro monatlich an Zusatzbeitrag. „Wir wollten absichtlich die soziale Komponente hineinbringen“, sagte Pressesprecher Carsten Osterwinter. „Wer bei uns unter 1.200 Euro brutto im Monat verdient, muss nicht den vollen Zusatzbeitrag bezahlen“, so Osterwinter. Ein Azubi mit 400 Euro Ausbildungsvergütung zahlt nur vier Euro im Monat. Verdient jemand allerdings 1.000 Euro im Monat, sind zehn Euro Zusatzbeitrag fällig – deutlich mehr als wenn die Kasse die pauschalen acht Euro verlangen würde. Wirklich profitieren können von der BKK-Westfalen-Lippe-Lösung nur jene, die unter 800 Euro verdienen.

Auch die BKK für Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln erheben ein Prozent vom Brutto , bis zum Maximalbetrag von 37,50 Euro, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 3.750 Euro brutto im Monat liegt. Versicherte sollten zunächst nachrechnen, wie hoch ihr Zusatzbeitrag wirklich wird, bevor sie an einen Kassenwechsel denken. Vielleicht fällt die finanzielle Belastung deutlich geringer aus, als sie meinen.
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Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com Johannes Eisele/ddp
Pflicht zur Einkommensprüfung

Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine Einkommensprüfung durchzuführen, wenn der Zusatzbeitrag über acht Euro im Monat liegt. Versicherte sollten den Beitragsbescheid der Krankenkasse genau lesen. Dort sollte aufgeführt sein, welche Dokumente man einzureichen hat. In der Regel reichen Renten- oder Steuerbescheide aus.

Ganz gleich wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt - den Versicherten bleibt immer ein Kassenwechsel als Option, um die zusätzliche finanzielle Belastung ganz zu umgehen. Viele Kassen haben erklärt, in diesem Jahr keinen Zusatzbeitrag zu verlangen. Ein Kassenwechsel ist unkompliziert: Die 18-monatige-Pflichtmitgliedschaft als Wechselbedingung ist ausgehebelt, wenn die Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt.
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Leserkommentare

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07.02.2010 12:55 Uhr
Friedlinde: Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Warum unternimmt, regelt und stoppt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner nicht die Zusatzbeiträge, wenn sie esfür rechtswidrig hält? Es geschied genau wie beim Tierschutz, nämlich "NICHTS"
05.02.2010 11:17 Uhr
Breuer Werner: Zusatzbeiträge für Krankenkassen
Ich finde es eine Frechheit, wenn nicht sogar kriminell wie zusätzliche Krankenkassenbeiträge erhoben werden da der Krankenkassen-Fonds" nicht mehr ausreicht. Kostenverursacher sind eindeutig nicht das normale Kassenmitglied, sondern Kostentreiber wie Pharmaindustrie, Apotheker, Ärzte und Krankenhäuser. Die Schwarz-Gelb Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Erhöhung zwischenzeitlich gar für rechtswidrig. Wenn einige Vorstandsmitglieder oder sonstige Wertschöpfer die eine oder andere Million weniger "abgreifen" würden wäre eine Erhöhung der Beiträge nicht nötig. Die Antwort für das schwächste Glied in der Kette ist der Wechsel
Foto: colourbox.com ID:3532
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