Wer mehr als zwei Prozent seines Bruttogehalts für Zuzahlungen im Jahr im Gesundheitsbereich ausgegeben hat, kann Geld von seiner Krankenkasse zurückfordern. Gleichzeitig sollten gesetzlich Versicherte, die regelmäßig über der Belastungsgrenze liegen, gleich zu Beginn des Jahres einen Befreiungsbescheid für Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Für Rezepte aller Art – ganz gleich ob es sich um Medikamente, Krankengymnastik oder Hilfs- und Heilmittel handelt – müssen Versicherte einen Eigenanteil leisten, so genannte Zuzahlungen. Bei Medikamenten sind das grundsätzlich zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf, maximal zehn Euro. Zwei Prozent vom Jahresbruttogehalt müssen Versicherte insgesamt aufbringen, chronisch Kranke ein Prozent. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann von seiner Kasse das zu viel bezahlte Geld nach Vorlage von Belegen und Einkommensbescheiden zurückfordern. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit.
Befreiungsbescheid beantragen
Manche Patienten – meistens chronisch Kranke – liegen Jahr für Jahr über ihrer Belastungsgrenze. In diesem Fall können sie gleich zu Jahresbeginn einen Befreiungsbescheid bei der Kasse beantragen. Sie bezahlen dann ihren kompletten Eigenanteil gleich zu Beginn des Jahres an die Kasse und sind dann den Rest des Jahres von jeglichen Zuzahlungen befreit. Bei Apotheken legen sie ihren Befreiungsbescheid vor und müssen so auch nicht in Vorkasse treten.