Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 19:49 Uhr
Startseite » Versicherungen » Gesetzliche Krankenkassen
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Gesetzliche Krankenkassen

Geleistete Zuzahlungen überprüfen

04.01.2011 08:00
Von Annette Jäger
Wer mehr als zwei Prozent seines Bruttogehalts für Zuzahlungen im Jahr im Gesundheitsbereich ausgegeben hat, kann Geld von seiner Krankenkasse zurückfordern. Gleichzeitig sollten gesetzlich Versicherte, die regelmäßig über der Belastungsgrenze liegen, gleich zu Beginn des Jahres einen Befreiungsbescheid für Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Krankenversicherung Krankenkasse Zuzahlungen Verbraucherportal Biallo.de
Für Rezepte aller Art – ganz gleich ob es sich um Medikamente, Krankengymnastik oder Hilfs- und Heilmittel handelt – müssen Versicherte einen Eigenanteil leisten, so genannte Zuzahlungen. Bei Medikamenten sind das grundsätzlich zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf, maximal zehn Euro. Zwei Prozent vom Jahresbruttogehalt müssen Versicherte insgesamt aufbringen, chronisch Kranke ein Prozent. Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann von seiner Kasse das zu viel bezahlte Geld nach Vorlage von Belegen und Einkommensbescheiden zurückfordern. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit.
 
Lesen Sie auch

Krankenkassen
Kassenbeitrag liegt bei 15,5 Prozent

Gesundheitsreform 2009
Die Neuerungen und ihre Folgen

Befreiungsbescheid beantragen

Manche Patienten – meistens chronisch Kranke – liegen Jahr für Jahr über ihrer Belastungsgrenze. In diesem Fall können sie gleich zu Jahresbeginn einen Befreiungsbescheid bei der Kasse beantragen. Sie bezahlen dann ihren kompletten Eigenanteil gleich zu Beginn des Jahres an die Kasse und sind dann den Rest des Jahres von jeglichen Zuzahlungen befreit. Bei Apotheken legen sie ihren Befreiungsbescheid vor und müssen so auch nicht in Vorkasse treten.

Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
08.05.2009 11:54 Uhr
Geleistete Zuzahlungen überprüfen: Geleistete Zuzahlungen überprüfen
Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann von seiner Kasse das zu viel bezahlte Geld nach Vorlage von Belegen und Einkommensbescheiden zurückfordern.
Foto: Siegfries Sperl/ddp ID:1971
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Günstigste 5GB Datenflat!

Unbegrenzt mobiles Internet für nur 12,95€/mtl. bei mobilcom-debitel: 5 GB Datenflatrate, 7,2 Mbit/s, kein Anschlusspreis, nur 12,95€/mtl.
Bitte mehr Informationen ...

Übersicht Versicherungen

Anzeige
Biallo-Blog
Neu im Blog:

Der unendliche Wulff

Seit rund zwei Monaten ist der Zirkus Wulff nun auf Tour: ein Darlehen einer ursprünglich vermögenslosen Unternehmergattin, Tricks und Halbwahrheiten über eine Baufinanzierung, ein Upgrade im Flieger hier, sechs Urlaube in den Feriendomizilen von Freunden dort... zum Blog
Kolumne von Horst Biallo

Günstiges Geld

Manchmal kommt es ganz dicke: Das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung, das Auto benötigt neue Reifen - und dann geht auch noch die Heizung kaputt. In solchen Fällen kommt man zuweilen nicht drum herum, einen Ratenkredit aufzunehmen. Unter Druck zum nächstbesten Angebot zu greifen, ist aber keine gute Idee. ... mehr
PKV
Private Krankenversicherung
Mit dem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen und Ihre Versorgung verbessern. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Angebot anfordern
.
© 2012 Biallo & Team GmbH