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05.02.2010 15:41 Uhr
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Gesetzliche Krankenkassen und Zuzahlungen

Beim Medikamentenkauf Geld sparen

Von Annette Jäger
Krankenkasse Krankenversicherung Medikamente Zuzahlung Finanzportal Biallo.de
Augen auf beim Medikamentenkauf
Da soll sich einer auskennen: Der Patient bezahlt in der Apotheke 20 Euro an Zuzahlungen beim Einlösen seines Medikamenten-Rezeptes. Ein anderer Kunde erhält bei gleicher Diagnose ein anderes Mittel und kommt kostenlos weg. Ob und wie viel man beim Medikamentenkauf bezahlen muss, ist Glückssache, so scheint es. Doch dahinter steckt System.
Nur: Die wenigsten kennen sich im Dschungel der Medikamenten-Zuzahlungen aus. Dabei steckt nach Einführung des Einheitsbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenkasse und angesichts der neuen Zusatzbeiträge in diesen kleinen Beträgen Sparpotential.

Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Krankengymnastik & Co.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit mit Zuzahlungen beteiligen. Die Eigenleistung muss unter anderem bei Rezepten für Arzneimittel, bei Krankengymnastik, Massagen oder Arztbesuchen erbracht werden. Bei Medikamenten sind zehn Prozent vom Abgabepreis, mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Arzneimittel fällig. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind befreit. „Das Sparpotential bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist begrenzt“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einsparungen von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel sind möglich. Bei chronisch Kranken kann sich dies übers Jahr hinweg summieren.
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Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com Johannes Eisele/ddp

Rabattverträge nutzen

Hat die Krankenkasse einen Rabattvertrag für einen bestimmten Wirkstoff mit einem Pharmahersteller geschlossen, ist die Apotheke verpflichtet, dessen Produkt an den Kunden abzugeben. Für Versicherte können Rabattverträge von finanziellem Vorteil sein, da die Zuzahlungen zum Teil reduziert werden. Da die Verträge meist auf zwei Jahre befristet sind, erhalten Versicherte immer mal ein anderes Medikament.

Nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten fragen


Gibt es keinen Rabattvertrag, kann man möglicherweise ein zuzahlungsbefreites Medikament erhalten. „Der Apotheker ist verpflichtet eines der drei preisgünstigsten Medikamente abzugeben, sofern es eine Alternative zum Originalpräparat gibt“, sagt Vogel. Viele sogenannte Generika – wirkstoffgleiche Kopien eines Medikaments – sind erheblich günstiger und oft komplett von Zuzahlungen befreit. Eine Liste von derzeit über 10.000 zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ständig aktualisiert (www.gkv-spitzenverband.de).
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Reduzierte Zuzahlung

Auch wenn ein bestimmtes Medikament nicht komplett zuzahlungsfrei ist, kann man sparen. Beispiel: Bei einer Gruppe wirkstoffgleicher Medikamente kostet das teuerste 100 Euro, das günstigste 50 Euro. So reduziert sich der Anteil der Zuzahlungen. Fünf Euro pro Medikament kann der Patient dann auf jeden Fall sparen. Kunden sollten ihren Apotheker fragen. Sollte der Arzt ohne medizinische Notwendigkeit ein spezielles Medikament verordnet haben, für das der Patient sogar einen Aufpreis zusätzlich zur Zuzahlung leisten muss, sollte man erst mit dem Arzt bzw. der Kasse Rücksprache halten, rät Vogel.

Befreiung von Zuzahlungen

Zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (ein Prozent bei chronisch Kranken) müssen Versicherte im Jahr an Zuzahlungen aufbringen. Für Kinder und andere Familienmitglieder gelten Freibeträge. So muss eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr 353,46 Euro an Zuzahlungen leisten, ein chronisch Kranker 176,73 Euro. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2009 (Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 R vom 30.06.2009) sind für Kinder sogar noch höhere Freibeträge anzurechnen. Aber noch nicht alle Kassen erkennen das Urteil an. Ist das Ausgabelimit erreicht, kann man zu viel bezahltes Geld von der Kasse zurückfordern.

Sie möchten mehr wissen? In unserer Langfassung informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:
  • Wofür fallen Zuzahlungen an?
  • Wie hoch liegt die Belastungsgrenze?
  • Wer ist von Zuzahlungen befreit?
  • Was ist die Festbetragsregelung?
  • Sparmöglichkeiten durch Rabattverträge und Generika
  • Welche Medikamente sind zuzahlungsbefreit?
  • Wie lässt sich die Zuzahlung reduzieren?
  • Welche Sparmöglichkeiten gibt es bei nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten?
  • Sparen durch Hausarztmodell und Bonusprogramme
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Leserkommentare

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06.02.2010 19:40 Uhr
Walter Schneider: Weitere Einsparpotentiale
1. Schicken Sie Ihr Rezept z.B an DocMorris. Sie bezahlen nur die halbe Rezeptgebühr. 2. Benötigen Sie für eine Fernreise z.B. die Malariamedikamente Maleron oder Lariam und wohnen grenznah zu Holland, so gibt es diese "Privatmedikamente" dort für ca. 50%. DocMorris ist hier nur unbedeutend billiger als eine deutsche Apotheke.
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