Viele Patienten wissen nicht, dass man für Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr begleichen muss. Dazu gehören die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check ab 35 sowie die Prophylaxe beim Zahnarzt. Manche Ärzte ziehen die Gebühr aber automatisch ein. „Das ist nicht in Ordnung“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Korrekt wäre, wenn der Arzt erst die Untersuchung durchführt und die Gebühr nur dann nachträglich kassiert, wenn er etwas behandeln muss, sagt Vogel.
Übrigens: Auch wenn man beim Arzt rein privatärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, beispielsweise sogenannte
„individuelle Gesundheitsleistungen“ (Igel), darf der Arzt keine Praxisgebühr verlangen. „Auch das Vorlegen der Versichertenkarte ist dann nicht nötig“, sagt Vogel.