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15.02.2011 15:58

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsrückerstattung in Gefahr

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Die Praxisgebühr kann die Auszahlung einer Prämie in der gesetzlichen Krankenkasse gefährden.
Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsrückerstattung Finanzportal Biallo.de
Zehn Euro Praxisgebühr fallen nicht für Vorsorgeuntersuchungen an
Bei Wahltarifen, die eine Beitragsrückerstattung vorsehen, wenn man ein Jahr lang keine ärztliche Behandlung wahrgenommen hat, gefährden die üblichen Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich nicht die Prämienrückgewähr. Wird allerdings fälschlicherweise – was immer wieder passiert - eine Praxisgebühr dafür eingezogen, ist die Erstattung hinfällig. Denn die Praxisgebühr gilt als Indiz für eine Arztleistung und die Prämienrückerstattung entfällt. Das kann sehr viel Geld bedeuten, weil die Erstattungen zum Teil bis zu einem kompletten Monatsbeitrag betragen, inklusive Arbeitgeberanteil.
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Viele Patienten wissen nicht, dass man für Vorsorgeuntersuchungen keine Praxisgebühr begleichen muss. Dazu gehören die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check ab 35 sowie die Prophylaxe beim Zahnarzt. Manche Ärzte ziehen die Gebühr aber automatisch ein. „Das ist nicht in Ordnung“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Korrekt wäre, wenn der Arzt erst die Untersuchung durchführt und die Gebühr nur dann nachträglich kassiert, wenn er etwas behandeln muss, sagt Vogel.

Übrigens: Auch wenn man beim Arzt rein privatärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, beispielsweise sogenannte „individuelle Gesundheitsleistungen“ (Igel), darf der Arzt keine Praxisgebühr verlangen. „Auch das Vorlegen der Versichertenkarte ist dann nicht nötig“, sagt Vogel.
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