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02.01.2012 10:45

Gesetzliche Rente

Rente mit 67 – das müssen Sie wissen

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Ab Januar 2012 geht’s los. Für bestimmte Jahrgänge gilt die Rente mit 67. Biallo.de nennt hier die wesentlichsten Eckpunkte der Neuregelung.
Gesetzliche Rente Rente mit 67 – das müssen Sie wissen Finanzportal Biallo.de
Die Rente mit 67 - viele haben Fragen
Der umstrittene Countdown läuft: Der gesetzliche Rentenstart von heute 65 Jahre wird ab 2012 für alle ab 1947 Geborenen schrittweise um bis zu zwei Jahre angehoben. Am härtesten betroffen sind dabei die Jüngeren: Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente ohne Abzüge in der Regel erst mit 67 Jahren.

Wann kann ich künftig regulär in Rente gehen?

Ab dem kommenden Jahr steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 langsam in kleinen Schritten auf 67 Jahre (siehe Tabelle unten). 1950 Geborene können zum Beispiel mit 65 Jahren und vier Monaten in Rente gehen. Der Jahrgang 1958 darf das dann erst mit 66 Jahren tun. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält seine Rente ohne Abzüge in der Regel erst im Alter von 67 Jahren. Möglicher Vorteil dabei: Wer zwei Jahre länger einzahlt, bekommt voraussichtlich auch etwas mehr raus.

Die neue Regelung
des gesetzlichen Renteneintrittsalters

Geburts-
jahr

Einstiegsalter

1947

65 Jahre + 1 Monat

1948

65 Jahre + 2 Monate

1949

65 Jahre + 3 Monate

1950

65 Jahre + 4 Monate

1951

65 Jahre + 5 Monate

1952

65 Jahre + 6 Monate

1953

65 Jahre + 7 Monate

1954

65 Jahre + 8 Monate

1955

65 Jahre + 9 Monate

1956

65 Jahre + 10 Monate

1957

65 Jahre + 11 Monate

1958

66 Jahre

1959

66 Jahre + 2 Monate

1960

66 Jahre + 4 Monate

1961

66 Jahre + 6 Monate

1962

66 Jahre + 8 Monate

1963

66 Jahre + 10 Monate

1964

67 Jahre

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
30.10.2011 11:01 Uhr - von Zimmermann
Vermögensverlust bei einer Basis-Rente
Ich habe einmal ein Beispiel für die Basis-Rente gerechnet und komme nach den derzeitigen gesetzlichen Steuervorgaben zu einer Substanz- bzw. Überbesteuerung. Eintrittsalter 65. Mann Beitragszahldauer 2 Jahre, mtl. 1.000 Euro. durchschnittlicher Sonderausgabenabzug 74 %. Nettobeitrag damit 24.000 - 74 % = 6.240 Euro. höchste garantierte dynamische Bruttorente: 105,88 Euro. davon sind steuerfrei 34 % = 36 Euro. Rentenbezugszeit gem. § 22 EstG 168 Monate. Kapitalrückfluß 36 x 168 = 6.048 Euro. Bei statistischer Lebenserwartung nach dem Einkommensteuergesetz erhält man seinen Nettobeitrag nicht zurück und wird daher überbesteuert! Das sollte erwähnt werden! Nur mit den nicht garantierten Überschüssen, bleibt die Substanz erhalten! Übrigens: Bei allen ab 2040 beginnenden Basis-Renten kommt es, betrachtet man nur die garantierten Renten, zu einer Überbesteuerung, weil der Beitrag nicht vollständig Sonderausgaben war, die Rente aber zu 100% steuerbar ist! Ist das im Einklang mit Artikel 14 dem Schutz des Eingentums vereinbar?
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