Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten inzwischen eine Reihe von
Wahltarifen anbieten, unter anderem einen Tarif mit Beitragsrückerstattung – kurz: Geld-Zurück-Tarif. Ein solches Angebot kommt allerdings nur für Versicherte in Frage, die ihre Beiträge selbst zahlen, also beispielsweise nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld (bei denen die Arbeitsagentur die Zahlung übernimmt). Gut verdienende Versicherte können bei diesen Tarifen einige hundert Euro, maximal aber 600 Euro jährlich von ihrer Kasse erstattet bekommen. Die gesetzliche Voraussetzung: Nur Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für mitversicherte Kinder dürfen dann in Anspruch genommen werden. Ansonsten ist die Prämie futsch.