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22.04.2010 08:00

Gesundheitsfragen von Versicherungen

Schwerwiegende Folgen bei falschen Angaben

von
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Fragen zum Gesundheitszustand gehören bei vielen Versicherungspolicen zum Standard. Über Jahre zurückliegende Krankheiten und Beschwerden ist Bericht zu erstatten. Bei Erkrankungen, bei denen mit Folgebeschwerden zu rechnen ist, kann es passieren, dass der Versicherer den Antragsteller ablehnt, einen Risikoaufschlag fordert oder die Erkrankung aus dem Versicherungsschutz ausschließt.
Was ein Kreuzbandriss und eine Ehe-Therapie mit Versicherungspolicen zu tun haben, erfuhr Petra S. aus München erst vor kurzem schmerzlich. Der Antrag der 41 Jahre alten freiberuflichen Übersetzerin für eine Berufsunfähigkeitspolice wurde von mehreren Versicherern abgelehnt. Grund: Ein Kreuzbandriss vor zwei Jahren, der unkompliziert verheilt war, könnte Spätfolgen haben, nämlich Rücken- und Kopfbeschwerden. Mit einem Antrag für eine private Krankenzusatzversicherung war sie kurz darauf nicht erfolgreicher: Eine abgeschlossene Ehe-Therapie machte sie als Versicherungsnehmerin unattraktiv: Antrag abgelehnt. Ihr Fazit: „Ist man einmal Patient, hat man keine Chance mehr, eine Police zu erhalten.“
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Der Appell von Verbraucherschützern, Policen, bei denen der Gesundheitszustand relevant ist, in jungen Jahren abzuschließen, solange man noch gesund ist, erklingt immer lauter. Denn die Versicherer werden zunehmend wählerischer, was ihr Klientel angeht. Sie wollen das Risiko minimieren, im Schadensfall leisten zu müssen. Vor allem bei psychischen Beschwerden hagelt es Ablehnungen. Kein Wunder: Sie sind inzwischen der Hauptgrund geworden, warum Arbeitnehmer frühzeitig aus ihrem Job aussteigen müssen.

Vorerkrankungen aus Angst vor einer Ablehnung im Antrag zu verschweigen, kann zum Verhängnis werden. Um der Auszahlung zu entgehen, forschen Versicherer nämlich im Schadensfall mit detektivischem Spürsinn nach, ob ihr Kunde Beschwerden im Antrag unterschlagen hat – fahrlässig oder absichtlich. Und: Es entgeht ihnen nichts. Dritte entbindet man schon im Antrag per Unterschrift von der Schweigepflicht.
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Jeder Arzt-Besuch zählt

Jeder Besuch bei einem Arzt oder einem Therapeuten ist als Minimum im Antrag anzugeben. Eine Bronchitis, depressive Verstimmungen, ein verstauchter Knöchel, Erschöpfungssyndrom und Kopfschmerzen gehören genauso in den Antrag wie Besuche beim Psychologen, Masseur oder Physiotherapeuten. Je nach Unternehmen muss man drei bis fünf Jahre zurückliegende Beschwerden dokumentieren.

Von Versicherern, die über einen längeren Zeitraum Nachforschungen anstellen, sollte man Abstand nehmen, raten Verbraucherschützer. Allerdings wird bei Krankenhausaufenthalten über einen länger zurückliegenden Zeitraum abgefragt.

Von Policen, die auf Gesundheitsfragen verzichten, ist wenig zu halten. Sie sind nur für diejenigen interessant, die gesundheitliche Probleme haben. Der Versicherer geht mit diesem Kundenstamm ein hohes Risiko ein, in Leistung treten zu müssen und verlangt deshalb wesentlich höhere Beiträge. Gleichzeitig sind solche Verträge meist gespickt mit Ausschlüssen: Das Unternehmen leistet beispielsweise dann nicht bei Schäden, die auf Krankheiten oder Beschwerden der letzten drei Jahre zurückzuführen sind.

Probeanträge stellen


Bei manchen Vorerkrankungen versichern die Unternehmen den Kunden, klammern aber Folgen der Beschwerden aus dem Versicherungsschutz aus. Damit geht der Kunde ein hohes Risiko ein, jahrelang Beiträge zu bezahlen und am Ende keine Leistung zu erhalten. Besser ist es, man handelt einen Vollvertrag aus mit einem Risikozuschlag.

Da Unternehmen den Gesundheitszustand unterschiedlich bewerten, sollte man Probeanträge bei verschiedenen Versicherern stellen. Allerdings werden sofort namentlich alle Anträge und auch ihre Ablehnungen in einem zentralen Datenpool, der sogenannten Uniwagnis-Datei gesammelt, auf den alle Unternehmen Zugriff haben. Meist orientieren sich Versicherer an den Entscheidungen, die andere Unternehmen bereits getroffen haben. Die Lösung sind anonyme Voranfragen. Dies ist nur über einen Versicherungsvertreter oder -berater möglich.

Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir über folgende Themen:

  • Warum gibt es Gesundheitsfragen?
  • In welchen Policen kommen sie vor?
  • Was wird im Antrag gefragt?
  • Wie beantwortet man die Fragen richtig?
  • Was geschieht bei Vorerkrankungen?
  • Welche Konsequenzen haben falsch beantwortete Fragen?
  • Was ist von Policen ohne Gesundheitsfragen zu halten?

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