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06.10.2011 13:56

Gesundheitskarte

Was Patienten künftig preisgeben müssen

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Die ersten Gesundheitskarten landen in diesen Wochen in den Briefkästen einiger gesetzlich Versicherter. Sie ersetzen die bisherige Versichertenkarte der Krankenkassen. Was ist von dieser Neuerung zu erwarten?
Gesundheitskarte Patientenkarriere abgespeichert Finanzportal Biallo.de
Die Gesundheitskarte ersetzt die Versichertenkarte der Krankenkassen Kartengrafik: gematik GmbH
Noch sind auf den Karten dieselben Daten gespeichert wie bisher auch. Doch das soll sich in den nächsten Jahren ändern. „In der letzten Ausbaustufe soll die Karte eine gesamte Patientenkarriere enthalten“, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Patient kann künftig selbst entscheiden, was auf der Karte gespeichert wird. „Der Nutzen der Karte ist inzwischen stark umstritten“, sagt Kranich.

Bis Ende 2012 soll die Mehrzahl der Versicherten eine Gesundheitskarte haben

Die Gesundheitskarte ist eine schwere Geburt. Bereits 2006 sollte sie eingeführt werden. Jetzt ist geplant, bis Ende dieses Jahres immerhin zehn Prozent der 70 Millionen Kassenversicherten mit den neuen Karten zu versorgen. Bis Ende des kommenden Jahres soll die Mehrzahl der Versicherten über neue Karten verfügen. Außer einem Passfoto und der Angabe des Geschlechts enthält die Karte zunächst inhaltlich keine Neuerungen: Wie bisher sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus darauf gespeichert.
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„Die Karte ist in der ersten Ausbaustufe noch gar nicht schlimm“, sagt Verbraucherschützer Kranich. Umfrageergebnissen zufolge wird sie bisher von der Mehrheit der Versicherten akzeptiert. Die Karte enthält einen Speicherchip, auf dem in Zukunft Notfalldaten wie chronische Krankheiten, Blutgruppe, Arzneimittelunverträglichkeiten und Allergien gespeichert werden können. Außerdem können Einzelheiten einer Arzneimitteleinnahme verzeichnet werden, auf die der Arzt oder Apotheker bei der Verschreibung weiterer Medikamente zurückgreifen kann.

In den kommenden Jahren sollen dann aber detaillierte Angaben zum Gesundheitsstatus, zu Diagnosen und Laborbefunden zentral gespeichert werden. Auch digitale Röntgenbilder können hinterlegt werden. Man spricht dann von einer „elektronischen Patientenakte“, in der alle Informationen zur Krankengeschichte hinterlegt sind. Bisher sind diese Informationen bei den verschiedenen behandelnden Ärzten auf deren Computern hinterlegt. Die Zusammenfassung der Daten soll eine effizientere und qualitativ bessere medizinische Behandlung ermöglichen und Kosten einsparen, da beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden werden sollen. Wie groß der Nutzen für den Patienten in der Praxis ist, muss sich noch zeigen. Denn dass in einem Notfall der behandelnde Arzt Zeit hat, erst die Gesundheitskarte einzulesen und die Patientendaten zu überprüfen, bevor er den Patienten behandelt, ist fraglich.

Unzureichender Datenschutz?

Problematisch ist laut Kranich vor allem der Datenschutz. Denn tatsächlich werden die Informationen nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern auf zentralen Rechnern, auf die alle Ärzte Zugriff haben über eine Pin des jeweiligen Patienten. „Der Datenschutz muss zehn Mal so sicher sein wie bei einem Bankkonto“, sagt Kranich. Und genau darin liege das Problem. Denn Fehler und Sicherheitslücken gebe es überall. Wenn aber ein Arbeitgeber oder eine Versicherung an Daten eines Patienten gelangt, kann das vehemente Einschnitte im Leben des Betroffenen haben, wenn man so beispielsweise herausfindet, dass er an HIV erkrankt ist oder an einer psychischen Krankheit leidet. Mit der elektronischen Patientenakte entsteht der „gläserne Patient“ befürchten die Kritiker.

Patienten sollten genau abwägen, was künftig auf ihrer Karte gespeichert wird, rät Kranich. Zwar kann der Patient etwas an Sicherheit gewinnen, wenn beispielsweise eingenommene Medikamente verzeichnet sind und man so Nebenwirkungen vermeiden kann.

Andererseits kann es manchmal auch ein Wunsch sein, ohne Vorgeschichte einen Arzt aufzusuchen, beispielsweise um eine unvoreingenommene Zweitmeinung einzuholen. Bis es soweit ist, dass ein gesamtes Patientenleben auf einem zentralen Rechner hinterlegt ist, können noch etliche Jahre ins Land ziehen.
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