Gesundheitsfonds, Wegfall des Krankengelds für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Basistarif und Wechselrecht in der Privaten (PKV) bringen einschneidende Veränderungen im Gesundheitssystem: Eines ist sicher: „Es wird teurer und immer intransparenter“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), in Hamburg.
Gesundheitsfonds
Mit dem Gesundheitsfonds gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Kassen, die mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag erheben - maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Andere, die gut wirtschaften, dürfen Prämienrückzahlungen gewähren. Dem individuellen Leistungsangebot der Kassen kommt nun ein größeres Gewicht zu. Stärker als bisher sollten Verbraucher diese mit ihrem individuellen Gesundheitszustand abgleichen. „Mit welchen Pharmafirmen, Krankenhäusern und Ärzten die Kassen Rabattverträge und Kooperationen ausgehandelt haben, ist für die Versicherten aber kaum einsehbar“, kritisiert Rainer Sbrzesny von der Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Basistarif
Alle freiwillig Versicherten, die bisher in der GKV sind, dürfen nun in den neuen Basistarif der PKV wechseln. „Auch Bestandskunden der Privaten dürfen einmalig bis 30. Juni 2009 wechseln“, sagt Sbrzesny. Danach ist das nur unter besonderen Bedingungen möglich. Der Beitrag liegt pauschal bei rund 550 Euro im Monat. Sein Leistungsspektrum ist an das der Kassen angelehnt. Doch es gibt eklatante Nachteile: Es gibt keine Familienversicherung. Beim Arzthonorar wird nur zu den der GKV vergleichbaren Gebühren abgegolten. Für Privatpatienten gelten aber wesentlich höhere Sätze. „Wer den Basistarif wählt, ist ein Privatpatient zweiter Klasse“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater in Bonn.
Aufpassen sollte man bei den neuen Billigangeboten der Privaten: „Das sind reine Lockvogelangebote“, sagt Albers. Die Leistungen reichen nicht aus und im Alter explodieren die Kosten. Sein Fazit: „Lieber in der Gesetzlichen bleiben und private Zusatztarife abschließen.“
Wechselrecht
Wer ab 2009 einen Vertrag in der PKV abschließt, darf innerhalb der PKV die Tarife wechseln und dabei einen Teil seiner Alterungsrückstellung mitnehmen. „Bei einem Unternehmenswechsel nimmt man aber nie die volle Alterungsrückstellung mit“, betont Lilo Blunck vom BdV. Wer vorher in einem leistungsstarken Tarif war und nun aus Kostengründen in den Basistarif wechselt, verliere viel der bisher angesparten Alterungsrückstellung, sagt die Versicherungsexpertin. Bedenken sollte man auch, dass bei einem Wechsel zurück der Gesundheitszustand überprüft wird. Hat sich dieser verschlechtert, kann es teuer oder unmöglich werden, den besseren Tarif zu erhalten.
Krankengeld in GKV
Seit Jahresbeginn haben Selbstständige in der GKV keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dafür zahlen sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Den Anspruch kann man sich aber künftig über einen Wahltarif der GKV sichern. „Eine private Absicherung bietet hier keine Vorteile“, sagt Albers. Zumal die Gesetzliche keine Fragen zum Gesundheitszustand stellt. Die Krux: Man bindet sich drei Jahre lang an Tarif und Kasse.
Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir über:
- den Gesundheitsfonds
- den Basistarif in der privaten Krankenversicherung
- das neues Wechselrecht in der Privaten
- den Wegfall des Krankengelds in der GKV
- die Krankenversicherungspflicht in der PKV
- den einheitlichen Beitragssatz
- die künftige medizinische Versorgung
- die neuen Billigtarife in der Privaten
- den neuen Wahltarif Krankengeld
- Selbstbehalttarif und Beitragsrückerstattung in der GKV