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07.10.2011 13:29

Gesundheitsreform 2011

Drei Tipps, die Mehrbelastung zu senken

von
Gesundheitsreform 2011 Drei Tipps, die Mehrbelastung zu senken Finanzportal Biallo.de
Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen ab 2011 deutlich mehr
Steigender Beitragssatz, Zusatzbeiträge der Krankenkassen – die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse müssen seit 2011 im Zuge der Gesundheitsreform einiges an Mehrkosten schultern. Es gibt aber Möglichkeiten, die monatliche Belastung wieder zu senken.
Tipp 1: Kassenwechsel statt Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag kann die Ausgaben der Versicherten in unbegrenzte Höhe schrauben, denn theoretisch dürfen die Kassen Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe und unabhängig vom Einkommen der Versicherten kassieren. Noch hat man Möglichkeiten, dies zu umgehen und die Krankenkasse zu wechseln. Denn erst wenige Krankenkassen erheben bisher einen Zusatzbeitrag. Dazu gehören Deutsche BKK und KKH Allianz. Verzichtet haben bisher die AOK wie auch Techniker und Barmer GEK, die auch für 2011 ohne Extrabeitrag bleiben wollen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, aber im Ernstfall kann man theoretisch wieder wechseln.

Ein Kassenwechsel ist unkompliziert. Die Kassen müssen einen aufnehmen, eine Gesundheitsprüfung, wie in der privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Voraussetzung für einen Wechsel ist, dass der Versicherte mindestens 18 Monate Mitglied bei seiner Kasse gewesen ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate bis zum Monatsende. Eine formlose schriftliche Kündigung per Einschreiben reicht aus. Innerhalb von 14 Tagen schickt die Krankenkasse dann eine Kündigungsbestätigung, die man der neuen Kasse vorlegt. Die Kassen sind verpflichtet, jeden aufzunehmen. Erhebt die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall hat man einen Monat Zeit, zu kündigen, die 18-monatige Mitgliedschaft muss nicht erfüllt sein.
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Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com Johannes Eisele/ddp
Tipp 2: Zuzahlungen erstatten lassen

Auch bei Zuzahlungen für Medikamente, Rezepte, Krankenhaus- oder Rehaaufenthalten kann man sparen. Die wenigsten wissen das jedoch. Zwar gibt es keine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen mehr wie früher. Aber der Eigenbeteiligung sind Grenzen gesetzt. Zwei Prozent des Bruttoeinkommens - ein Prozent bei chronisch Kranken – an Zuzahlungen im Jahr gelten als zumutbar. Alles was darüber liegt, kann man sich von der Krankenkasse erstatten lassen. Zugrunde gelegt wird bei der Berechnung das Familieneinkommen, also auch das des Ehegatten. Davon sind Freibeträge abzuziehen: 4.599 Euro für den Ehepartner, 7.008 Euro je Kind. Bei einem Jahresbrutto von 20.000 Euro muss eine Familie mit zwei Kindern nur 27,70 Euro im Jahr an Zuzahlungen leisten, chronisch Kranke nur 13,85 Euro. Einige Kassen bieten Zuzahlungsrechner auf ihrer Homepage an, z.B. www.aok.de.
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„Die Ausgaben muss der Versicherte selbst im Blick haben. Die Kasse kommt nicht von selbst auf einen zu, wenn man das Limit erreicht hat“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einzureichen sind sämtliche Belege über die Ausgaben sowie ein Einkommensbescheid. Patienten – meist chronisch Kranke –, die Jahr für Jahr über ihrer Belastungsgrenze liegen, können zu Jahresbeginn einen Befreiungsbescheid bei der Kasse beantragen. Sie bezahlen ihren kompletten Eigenanteil zu Beginn des Jahres und sind das restliche Jahr befreit. Ihren Befreiungsbescheid legen sie einfach in der Apotheke vor.

Tipp 3: Ausgaben für die Gesundheit steuerlich absetzen

Der Fiskus erkennt sämtliche Kosten, die bei der Heilung oder Linderung einer Krankheit entstehen – übriges auch den Zusatzbeitrag - als außergewöhnliche Belastung an. Eine Steuerminderung greift allerdings erst, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Diese liegt bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von bis zu 15.340 Euro im Jahr bei zwei Prozent, bis zu einem Einkommen von 51.130 Euro bei drei Prozent. „Belege über geleistete Zuzahlungen sollte man in jedem Fall von Beginn des Jahres an sammeln - man weiß ja nie, was im Laufe eine Jahres passiert“, so Michael Lettl, Steuerberater aus München. Die Angaben sind im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung auf Seite 3, Zeilen 68 bis 73 zu machen.
Leserkommentare
28.10.2011 19:55 Uhr - von Brunhilde Salomon
Zuzahlungen erstatten lassen?
Leider ist es selbst für chronisch Kranke schwer, die Eigenbeteiligung in Höhe von 1 % zu erreichen, denn es gelten nur solche Aufwendungen, die die Kasse ohnehin trägt. Viele Medikamente werden nicht mehr von der Kasse bezahlt (grünes Rezept), diese zählen auch nicht zur Belastungsgrenze.
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