In diesem Jahr ist die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung weitgehend beendet worden. „Die Kosten werden auf die Versicherten abgewälzt. Alle Ausgabensteigerungen werden künftig über die Zusatzbeiträge aufgefangen“, sagte Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Beitragssatz - erst runter, dann rauf
Der allgemeine Beitragssatz wurde im Januar auf 15,5 Prozent von 14,9 Prozent erhöht. Dort befand er sich schon einmal als 2009 der einheitliche Beitragssatz eingeführt wurde. Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde er dann wieder abgesenkt. Nun ist er wieder auf seinem Einführungsniveau. Der Beitrag wird auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt: 8,2 Prozent trägt der Arbeitnehmer (bisher 7,9), 7,3 Prozent der Arbeitgeber (bisher 7,0). Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat macht das eine Mehrbelastung von 108 Euro im Jahr aus.
Kernstück der Reform ist der Zusatzbeitrag, den schon einige Kassen eingeführt haben und den sie zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben. Während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren wird, müssen
Versicherte den Zusatzbeitrag alleine schultern. Mit dieser Gesundheitsreform dürfen die Kassen Zusatzbeiträge unabhängig vom Einkommen des Versicherten erheben (bisher maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens). Übersteigt der Betrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens greift der Sozialausgleich . Doch das ist der Knackpunkt: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat sind immerhin 60 Euro im Monat an Zusatzbeitrag zu leisten, ohne dass der Versicherte in den Genuss des Sozialausgleichs kommt. Das sind 720 Euro im Jahr. Erst was darüber hinaus geht, soll über den Sozialausgleich aufgefangen werden. Und das auch nur teilweise.