
Bittere Pille für viele gesetzlich Krankenversicherte: Sie müssen künftig einen Zusatzbeitrag zahlen
Nach dem Auftakt durch die Deutsche BKK haben mehrere gesetzliche Krankenversicherungen nachgezogen und angekündigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Experten erwarten, dass im Laufe des Jahres die meisten Kassen folgen werden. Was bedeutet dies für die gesetzlich Krankenversicherten?
Bislang trifft es knapp neun Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Tendenz steigend: Die DAK, mit mehr als vier Millionen Mitgliedern, die KKH Allianz, BKK Gesundheit, Deutsche BKK, KTP BKK, Novitas BKK, BKK Westfalen-Lippe und die BKK für Heilberufe haben in dieser Woche angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben.
Wer ist betroffen?
Trotz des Bundeszuschusses in Höhe von 3,9 Milliarden Euro, erwartet der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung ein Defizit für das Jahr 2010 von knapp vier Milliarden Euro in den Kassen der Versicherungen. Das macht eine Finanzierungslücke von rund 6,50 Euro pro Monat für jeden der 51 Millionen Mitglieder. „Zusatzbeiträge werden deshalb keine Einzelfälle sein, sondern kurz oder lang die meisten Kassen treffen“, sagt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK).
Wie hoch sind die Beiträge?
Seit dem 1. Juli 2009 gilt für die GKV der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent. Die Kassen dürfen jedoch per Gesetz einen Zusatzbeitrag erheben, der nur von den Versicherten zu zahlen ist und monatlich nicht mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Monatseinkommens – maximal aber 37,50 Euro – betragen darf. Alternativ können Kassen eine Pauschale von bis zu acht Euro erheben, wofür sich die meisten Kassen entschieden haben.
Bei dieser Pauschale gibt es keine Einkommensprüfung. Auch wer – beispielsweise – nur eine niedrige Rente in Höhe von 400 Euro erhält, muss die acht Euro zahlen (was dann 2,0 Prozent seiner Monatseinkünfte wären). Vermutlich werden die Kassen sich so lange wie möglich auf den niedrigen Zusatzbeitrag von acht Euro beschränken, weil sie sich hierdurch die individuelle Einkommensprüfung ersparen.