Etwa 400.000 Ältere ab 65 bekommen derzeit die Grundsicherung im Alter – meist zusätzlich zu ihrer kleinen Rente. Dabei handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Die Regel sind dabei allerdings etwas günstiger.
Wer prüfen will, ob er die Leistung erhalten kann, muss in drei Schritten vorgehen:
1) Bedarf und Mehrbedarf (in Euro) ausrechnen,
2 ) Anrechenbares Einkommen ermitteln,
3) Bedarf und Einkommen gegenüberstellen:
Deckt das Einkommen den Gesamtbedarf nicht, so besteht ein Anspruch.
Bedarf: Die Grundsicherung ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 374 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 656 Euro. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung übernommen, die unterschiedlich hoch ausfallen. Bei einem Alleinstehenden, der monatlich 300 Euro Warmmiete zahlen muss, beträgt der Grundbedarf beispielsweise 674 Euro (= 374 plus 300 Euro).
Anrechenbares Einkommen: Bei der Grundsicherung im Alter wird jegliches Einkommen – also vor allem die Rente – fast voll angerechnet. Für Erwerbseinkünfte, etwa aus einem Minijob, gelten allerdings andere Regeln. 30 Prozent der Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit sind anrechnungsfrei, höchstenfalls jedoch 187 Euro im Monat. Ein Beispiel hierzu: Ein 70-jähriger Rentner trägt jeden Morgen Zeitungen aus und verdient dabei in einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro im Monat. Hiervon darf er 120 Euro behalten – der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet.
Mehrbedarf: Es gibt eine ganz Reihe von Fällen, in denen Senioren ein Zusatzbedarf zusteht. Wer etwa sein Wasser mit einem Elektroboiler erhitzt oder noch ganz traditionell mit einem Badeofen, dem stehen monatlich 8,60 Euro mehr zu, für Paare sind es 15,50 Euro. Wer schwerbehindert ist mit Kennzeichen „G“ (für gehbehindert), hat Anspruch auf 63,58 Euro mehr (der Betrag gilt für Alleinstehende).
Rechenaufgabe: Nun werden Bedarf und anrechenbares Einkommen gegenübergestellt. Sind Bedarf und Mehrbedarf zusammen höher als das anrechenbare Einkommen, so wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt. Beispiel:
| Bedarf |
800 Euro |
| anrechenbares Einkommen |
- 650 Euro |
| Grundsicherung |
= 150 Euro |
Rücklagen aufbrauchen: Bevor der Staat mit Zahlungen einspringt, müssen die Antragsteller zunächst ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Erlaubt ist für einen Alleinstehenden nur Geldvermögen bis zu 2.600 Euro, für den Partner kommen noch 614 Euro hinzu.
100.000 Euro-Regel: Der entscheidende Vorteil der Grundsicherung im Alter gegenüber der herkömmlichen Sozialhilfe ist: Hier wird in der Regel nicht auf das Einkommen und Vermögen von Verwandten zurückgegriffen – es sei denn, diese sind Großverdiener. Das Gesetz sagt: „Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen [...] unter 100.000 Euro liegt.“
Wenn die Grundleistungsbezieher mehrere Kinder haben, gilt die 100.000-Euro-Grenze für jedes Kind einzeln. Das Einkommen der Ehepartner der Kinder wird nicht berücksichtigt. Auch nicht das Vermögen der Kinder. Allerdings zählen ihre Einkünfte aus Vermögen, wie auch Zins- und Mieteinnahmen, zum jährlichen Gesamteinkommen, das unter 100.000 Euro bleiben muss.
Erben haften nicht: Bei der Grundsicherung gibt es – anders als bei Hartz IV – keine Erbenhaftung. Wenn also jemand etwas von einer verstorbenen Grundleistungsbezieherin erbt, beispielsweise ein kleines Einfamilienhaus, muss von diesem Erbe nichts an das Sozialamt zurückgezahlt werden.