
Vorsicht, nicht blindlings auf eine bunte Sammlung von Versicherungspolicen setzen
Ein dicker Aktenordner mit Versicherungspolicen im Schrank hat auf viele eine beruhigende Wirkung. Im Notfall ersetzt die Versicherung den Schaden - oder gar der Staat springt ein. Doch weit gefehlt. Immer wieder müssen Betroffene schmerzlich feststellen, dass es keine „Vollkasko“ für alle Lebenslagen gibt. Wir nennen die häufigsten Irrtümer.
Irrtum 1: „Wenn mein Kind einen Schaden anrichtet, zahlt meine private Haftpflicht.“
Nicht immer. „Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und somit auch nicht für Schäden haftbar zu machen, die sie verursacht haben“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Damit springt auch die private Haftpflichtversicherung nicht ein. Im Verkehr gilt dieser Deliktschutz sogar bis zum Alter von zehn Jahren. Haben die Eltern jedoch ihre Aufsichtspflicht verletzt, haften sie durchaus – und damit auch die private Haftpflichtversicherung. Neuere Policen (ab rund 60 Euro im Jahr) versichern auch Kinder unter sieben Jahren. Die Versicherungssumme ist meist gedeckelt, Schäden bis 5.000 Euro sollten abgesichert sein.
Versicherungen im Vergleich
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Irrtum 2: „Wenn ich krank werde, zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Private Zusatzversicherungen sind überflüssig.“
Stimmt, aber nicht im Bereich Zahnersatz. Hier beteiligt sich die Kasse über die so genannten Festzuschüsse insbesondere bei hochwertiger Versorgung nur noch gering. Auch eine Zusatzpolice für den stationären Bereich kann von Bedeutung sein. Sie sichert die freie Klinik- und Arztwahl zu, was in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht üblich ist. Fazit: Private Krankenzusatzversicherungen sind günstiger, wenn man möglichst jung und ohne Vorerkrankungen einsteigt. Meist werden Policen im Paket angeboten. Das ist oft teurer und der Leistungsumfang ist zu gering. Policen für Zahnersatz oder den stationären Bereich kann man einzeln abschließen. Gute Zahnersatzpolicen kosten etwa 20 Euro im Monat.
Irrtum 3: „Wenn ich zum Pflegefall werde, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten.“
Ein weitverbreiteter Irrtum. Der gesetzliche Zuschuss deckt die Kosten in der Regel nur zur Hälfte. Den Rest muss man aus dem eigenen Vermögen bestreiten. „Vielen ist definitiv nicht klar, wie groß die Versorgungslücke ist“, sagt Versicherungsexperte Straub. An Eigenleistung können in Pflegestufe III bei einem Heimplatz schnell 1.500 Euro im Monat zusammenkommen. Fazit: Eine Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung ist empfehlenswert. Am besten ab 40 bis 50 Jahren, dann sind die Beiträge deutlich niedriger.
Irrtum 4: „Wenn ich wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente vom Staat.“
Stimmt. Aber: Die volle Rente erhalten Arbeitnehmer nur, wenn sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Im Durchschnitt erhielten sie laut Deutscher Rentenversicherung rund 700 Euro im Monat. Als Faustregel gilt: 29 Prozent des letzten Bruttolohns gibt es als Rente. Betroffen sind von dieser Regelung alle, die nach 1961 geboren sind. Fazit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle ein Muss, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Die Rente sollte mindestens so hoch sein, dass man im Notfall nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Sonst wird die Rente aus der Police angerechnet.
Irrtum 5: „Eine große Bandbreite an Policen gewährleistet umfassenden Schutz.“
Klares Nein. „Dann sind meist die Versicherungssummen zu niedrig angesetzt“, sagt Straub. Denn nur so halten Versicherer die Beiträge überschaubar. Fazit: Zuerst existenzbedrohende Risiken absichern mit ausreichend hohen Versicherungssummen: Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Hausrat, Risikoleben sind die wichtigsten Policen. Wer viel im Ausland ist, benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:
- Irrtümer bei der Haftpflichtversicherung
- Irrtümer bei der Hausratversicherung
- Irrtümer bei der privaten Krankenzusatzversicherung
- Irrtümer bei der Berufsunfähigkeit
- Irrtümer bei der Pflegeversicherung
- Irrtümer bei der Rechtsschutzversicherung
- Irrtümer bei der Unfallversicherung
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