Um in den Genuss der Rentenversicherungsbeiträge zu kommen, ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Der Medizinische Dienst der Kasse entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Pflegetätigkeit vorliegt und wie hoch die Versicherungsbeiträge sind. Entscheidend für die Höhe ist der zeitliche Aufwand für die Pflege und die Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft ist.