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30.10.2009 08:00

Häusliche Pflege

Pflegeperson erwirbt Rentenansprüche

von
Biallo.de Verbraucherportal Pflege Hausliche Pflege Familie
Wer Angehörige oder Nachbarn pflegt, kann Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Um Nachteile bei der späteren Rente auszugleichen, die zum Beispiel durch eine eingeschränkte Berufsausübung entstehen, zahlt die Pflegekasse für die Pflegeperson Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.
Die deutsche Rentenversicherung macht jedoch auf Einschränkungen aufmerksam: Danach muss die Pflegeleistung mehr als 14 Stunden in der Woche betragen, außerdem darf die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden, sondern muss in der Freizeit erfolgen. Zusätzlich muss der Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung beziehen.

Um in den Genuss der Rentenversicherungsbeiträge zu kommen, ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Der Medizinische Dienst der Kasse entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Pflegetätigkeit vorliegt und wie hoch die Versicherungsbeiträge sind. Entscheidend für die Höhe ist der zeitliche Aufwand für die Pflege und die Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft ist.

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Foto: Volker Hartmann/ddp ID:45
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