Hat ein Versicherter festgestellt, dass seine Versicherungssummen zu gering sind, sollte er sich unverzüglich an seine Versicherung wenden und ihr die aktuellen Summen schriftlich mitteilen. Ihm werden dann neue Versicherungspolicen übersandt. Boss warnt: „Erhöht der Verbraucher die Versicherungssummen trotz einer festgestellten Unterversicherung nicht, kann das im Schadensfall zu erheblichen Leistungskürzungen führen.“
Unterversicherungsverzichtklausel
Ausweichen können Versicherte dieser Nachmeldung durch die sogenannte Unterversicherungsverzichtklausel. Bei der Unterversicherungsverzichtklausel in der
Hausratversicherung bieten die Versicherer an, die Versicherungssumme pauschal nach der Wohnfläche (650 Euro pro Quadratmeter) festzulegen. Bei Teilschäden wird dann gar nicht geprüft, ob der Versicherte unterversichert ist, bei Totalschäden wird die vertraglich festgelegte Summe ausgezahlt.
Nach Einschätzung des BdV ist es allerdings besser, die Versicherungssumme individuell zu berechnen, denn die Quadratmetervariante kann sich negativ auswirken: Bei einer großen Wohnung ergibt sich eine hohe Versicherungssumme. Ist der Wert des Mobiliars aber deutlich niedriger, wird der Beitrag unnötig hoch. Umgekehrt wird es auch nicht besser: Ist die Wohnung klein, schrumpft auch der Beitrag. Übersteigt allerdings der Hausratwert die Versicherungssumme, ist man dennoch unterversichert. BdV-Mitarbeiterin Boss: „Es lohnt sich, bei der Berechnung der Versicherungssumme den Wert des Hausrates ziemlich exakt zu ermitteln, um eine Unterversicherung auszuschließen.“