Kasko-Kunden müssen mit finanziellen Nachteilen rechnen
Speziell für Kasko-Kunden drohen also, je nach Wert des Autos, finanzielle Nachteile in fünfstelliger Höhe. Lilo Bunck, Vorsitzende des Bunds der Versicherten (BdV), rät deshalb, sich umgehend einen neuen Versicherungsanbieter zu suchen und bei IIC zu kündigen: „Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt eine fristlose Kündigung zu, wenn die finanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat.“
Auf seiner Internetseite bietet der BdV
ein Musterschreiben für die Sonderkündigung zum Herunterladen an.
Ineas bestreitet indes, dass ein Sonderkündigungsrecht bestehe. Auf seiner Internetseite teilt das Unternehmen mit, dass Prämien weiter zu zahlen seien, legt aber zugleich den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung nahe: "
Sofern Sie Ihre Kaskodeckung sicherstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern, bestenfalls mit der Möglichkeit, diese wieder kurzfristig kündigen zu können." Die Prämien müsse man dann doppelt zahlen.
"Mehr Kunden-Verhöhnung geht nicht", so Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Während sich anfangs Experten uneins waren, zweifelt laut BdV nun kaum noch jemand daran, dass ein Sonderkündigungsrecht bestehe. So erklärte nun auch Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, dass er diese Auffassung vertrete.
Andere Versicherer springen ein
Mit der Huk-Coburg hat inzwischen der erste deutsche Versicherer erklärt, dass er Kunden von Ineas und Ladycar Online sofortigen Versicherungsschutz zusagt, ohne auf die eigentlich notwendige Kündigungsbestätigung des alten Versicherers zu warten. Direct Line und Hannoversche Direkt bieten Neukunden sogar ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ineas oder Ladycar Online auf Vertragserfüllung bestehen.
Wer das Risiko nicht eingehen will, nach einem Unfall ohne Kaskoschutz dazustehen oder bei einem Haftpflichtschaden draufzuzahlen, kann also schnell eine neue Versicherung abschließen – allerdings um den Preis, die für das zweite Halbjahr 2010 gezahlte Prämie an IIC nicht zurückerstattet zu bekommen, wenn der Versicherer die Sonderkündigung nicht akzeptiert oder nicht mehr in der Lage ist, die Prämie zu erstatten. Dieser Verlust lässt sich durch die Wahl eines günstigen Versicherers begrenzen.
Hilfe dabei bietet der Versicherungsvergleich auf www.biallo.de.
Damit es beim neuen Versicherer keine Schwierigkeiten bei der Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse gibt, empfiehlt BdV-Chefin Lilo Blunck, von Ineas eine Bestätigung zum Schadensfreiheitsrabatt zu verlangen und an den neuen Versicherer weiterzugeben.