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11.10.2011 14:23

Jahresendspurt bei Lebensversicherungen

Verkaufsargumente nicht stichhaltig

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Die Assekuranz bläst zum Schlussverkauf, doch die ins Feld geführten Argumente überzeugen kaum. Viel wichtiger sind überdurchschnittliche Langfristerträge und Kapitalsicherheit.
Jahresendspurt bei Lebensversicherungen Die Assekuranz bläst zum Schlussverkauf, doch die ins Feld geführten Argumente überzeugen kaum. Viel wichtiger sind überdurchschnittliche Langfristerträge und Kapitalsicherheit Finanzportal
Der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge sinkt ab 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent
Die Lebensversicherer überschütten derzeit Haushalte und Privatkunden mit Werbung. „Wer noch im alten Jahr einen Vertrag abschließt, der sichert sich Steuervorteile und höhere Garantiezinsen“ – lautet die bei vielen Gesellschaften zu lesende Botschaft. Ziel der Verkaufsoffensive ist es, möglichst viele neue Kunden bis Jahresende von den Vorteilen der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu überzeugen. Denn im neuen Jahr – so die Argumentation – werden Lebens- und Rentenversicherungen deutlich schlechter.
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Argumente greifen nur teilweise

Von den ins Feld geführten Argumenten sollten sich Interessenten nicht überrumpeln lassen. Richtig ist, dass der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge ab 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent sinkt. Im Ergebnis fällt die Verzinsung des angelegten Sparvermögens um 0,5 Prozentpunkte geringer aus. Die Auswirkungen der Zinssenkung werden für viele Lebensversicherte allerdings kaum spürbar sein. Der Garantiezins ist nämlich ein Sicherheitszins, der nur in Ausnahmefällen greift. Die tatsächliche Rendite klassischer Lebens- und Rentenversicherungen liegt in der Regel höher als der Mindestzins, weil die jährliche Überschussbeteiligung und der Schlussüberschuss den Ertrag verbessern. Nach Ermittlungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt die Gesamtverzinsung für Lebensversicherungen im Jahr 2011 im Branchendurchschnitt mit 4,1 Prozent noch immer über der Vier-Prozent-Marke. Damit rentieren die Verträge deutlich über der Inflationsrate und höher als der gegenwärtige Marktzins. Nicht betroffen von den Neuregelungen sind fondsbasierte Lebens- und Rentenversicherungen, da für Fondspolicen keine Zins- oder Renditegarantien gegeben werden.
Zweite wichtige Neuerung ist, dass Vorsorgesparer künftig bis zum 62. Lebensjahr bei der Stange bleiben müssen, um die Hälfte des aufgelaufenen Ertrags steuerfrei ausgezahlt zu bekommen. Für Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt noch die Grenze von 60 Jahren. Der Verschiebung des Steuerbonus nach hinten, ist ein tatsächlicher Nachteil für Neuverträge. Vor dem Hintergrund der sich verlängernden Lebensarbeitszeit und der späteren gesetzlichen Rentenzahlung sowie angesichts der steigenden Lebenserwartung relativiert sich jedoch der verzögerte Steuerbonus. Die meisten Menschen schließen eine Lebensversicherung zur finanziellen Absicherung im Alter ab. Da der Gesetzgeber den „offiziellen Rentenbeginn“ ebenfalls nach hinten verschoben hat, sollten Versicherte den Start ihrer Privatrente bzw. die Auszahlung der Lebensversicherung zeitlich analog planen. Wer dies tut, kann Steuernachteile vermeiden.
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