Argumente greifen nur teilweise
Von den ins Feld geführten Argumenten sollten sich Interessenten nicht überrumpeln lassen. Richtig ist, dass der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge ab 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent sinkt. Im Ergebnis fällt die Verzinsung des angelegten Sparvermögens um 0,5 Prozentpunkte geringer aus. Die Auswirkungen der Zinssenkung werden für viele Lebensversicherte allerdings kaum spürbar sein. Der Garantiezins ist nämlich ein Sicherheitszins, der nur in Ausnahmefällen greift. Die tatsächliche Rendite klassischer
Lebens- und Rentenversicherungen liegt in der Regel höher als der Mindestzins, weil die jährliche Überschussbeteiligung und der Schlussüberschuss den Ertrag verbessern. Nach Ermittlungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt die Gesamtverzinsung für Lebensversicherungen im Jahr 2011 im Branchendurchschnitt mit 4,1 Prozent noch immer über der Vier-Prozent-Marke. Damit rentieren die Verträge deutlich über der Inflationsrate und höher als der gegenwärtige Marktzins. Nicht betroffen von den Neuregelungen sind fondsbasierte Lebens- und Rentenversicherungen, da für Fondspolicen keine Zins- oder Renditegarantien gegeben werden.