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Rente und Hinzuverdienst

Ab 65 plus einem Monat gibt es heute schon keine Grenzen

31.01.2011 15:57
Von Rolf Winkel
Die Berliner Koalition überlegt, Rentnern, die das reguläre Rentenalter von 65 plus einem Monat noch nicht erreicht haben, einen höheren Hinzuverdienst als die bislang unschädlichen 400 Euro pro Monat zu erlauben. Für ältere Senioren gibt’s schon heute beim Hinzuverdienst keine Grenzen – wenn sie denn einen Job finden. Egal ob als Gärtner, Buchhalter oder Ingenieur: Wer jenseits des Regelrentenalters arbeiten möchte oder muss, kann entweder den Renteneintritt aufschieben oder aber neben der Rente jobben.
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Egal ob als Buchhändler, Gärtner oder Ingenieur - wer jenseits der 65 arbeiten möchte oder muss, kann entweder den Renteneintritt aufschieben oder aber neben der Rente jobben
Weiterarbeit mit 65

Mit 65 und einem Monat endet das Arbeitsleben keineswegs automatisch. Man kann manchmal auch nach Erreichen des regulären Rentenalters beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Alter ist nämlich in Deutschland kein Kündigungsgrund. Und Rente gibt es dann nur, wenn man einen Rentenantrag stellt. Diesen kann man jedoch auch aufschieben und sich beispielsweise erst mit 67 oder 70 vom Arbeitsleben verabschieden. „Wer erst nach dem Erreichen des regulären Rentenalters mit dem Arbeiten aufhört, bekommt später mehr Rente. Es rechnet sich also, später in Rente zu gehen“, sagt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Altersruhegeld erhöht sich nämlich pro Monat des späteren Einstiegs um 0,5 Prozent. Wer erst mit 67 in Rente geht, erhält also derzeit noch eine um 11,5  Prozent höhere Rente – und zwar lebenslang. Hinzu kommt: Wer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, ist in der Regel auch weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die gezahlten Beiträge bringen dann nochmals eine Rentenerhöhung. Unterm Strich können so zwei Jahre Mehrarbeit 15 oder gar 20 Prozent mehr Rente bringen.
Arbeit neben der Rente

„Wenn Rentenbezieher 65 Jahre alt sind, interessiert uns gar nicht, ob sie noch arbeiten“, sagt Braatz. „Denn neben der regulären Altersrente darf man dann zusätzlich beliebig viel verdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird.“ Anders ist dies vor der regulären Rentenaltersgrenze. Wer noch nicht 65 ist und Altersrente bezieht, darf maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen. In zwei Monaten pro Jahr sind 800 Euro erlaubt. Wer mehr verdient, dessen Altersrente wird gekürzt – und zwar mindestens um ein Drittel.
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gilt auch für Rentner, die nebenher jobben. Sie müssen also so bezahlt werden wie es im Tarifvertrag steht oder betriebsüblich ist. Rentnern steht auch Urlaub zu. Sie können wenigstens den Mindesturlaub verlangen, den das Bundesurlaubsgesetz vorschreibt – also 24 Werktage oder vier Wochen pro Jahr. Weiterhin gilt auch für jobbende Rentner das Kündigungsschutzgesetz. Nur bei längerer Krankheit stehen Rentner zurück: Zwar muss auch ihnen bei Erkrankungen das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen fortgezahlt werden. Ab dem 43. Krankheitstag gehen sie jedoch leer aus. „Der Krankengeldanspruch für Vollrentner ist nämlich gesetzlich ausgeschlossen“, so Michael Bernatek vom AOK-Bundesverband. Dafür zahlen arbeitende Rentner und ihre Arbeitgeber allerdings auch nur einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.

Rentnerjobs

Die Arbeitsagentur vermittelt keine Jobs für Rentner und auch bei den Internet-Jobbörsen finden Ruheständler nur wenige Angebote. Fündig werden sie gelegentlich in den „Arbeitsangeboten“ der Tageszeitungen, vor allem aber in den kostenlosen Wochenblättern. Hier werden etwa in einer Kölner Juli-Ausgabe „rüstige Rentner für Gartenarbeit“ oder „Rentner für Reparaturen an Reinigungsmaschinen und für Lagerarbeiten“ gesucht oder ein Hotel möchte eine „Rentnerin als Haus- und Küchenhilfe zur Urlaubsvertretung“, eine Tankstelle einen „Nachtschichtkassierer von Sonntag auf Montag auf 400-Euro Basis (gerne auch rüstiger Rentner)“ oder ein Partyservice einen „Auslieferungsfahrer (gerne Rentner) mit eigenem PKW“.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:

Die beiden Möglichkeiten der Weiterarbeit
  • Mit 65 kein Rentenantrag, sondern Weiterarbeit
  • Arbeit neben der Rente
Arbeitsrechtliche Regelungen für Ältere
  • Arbeitsvertrag/Kündigungsschutz
  • Tarifvertragliche oder betriebsübliche Entlohnung
  • Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Betriebsrat auch für Rentner
Regelungen bei der Steuer

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
  • bei Weiterarbeit über 65
  • bei Arbeit neben dem Bezug von Rente
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