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27.02.2010 14:34 Uhr
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Tarifwechsel Kfz-Versicherung

Kündigungstermin wackelt

Von Annette Jäger
Kfz-Versicherung prüfen Kündigungstermin nicht mehr automatisch am Jahresende
Bei vielen Versicherern richtet sich der Kündigungstermin einer Police inzwischen nach dem individuellen Vertragsabschluss. Kunden müssen gerade in der Kfz-Versicherung darauf achten, den wichtigen Termin nicht zu verschwitzen.
Bei der Kfz-Versicherung war der 30. November bisher ein entscheidender Stichtag. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte man seine Police kündigen und den Anbieter wechseln. Schließlich lässt sich in kaum einer anderen Versicherungssparte durch einen Tarifwechsel so viel Geld sparen.

Künftig muss der Kunde nun selbst Kalender führen, wann er die Versicherung wechseln kann, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn der Kündigungstermin richtet sich bei einigen Versicherern künftig nicht mehr nach dem Kalenderjahr, sondern dem individuellen Vertragsabschluss richten.
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Zahlreiche Rabattangebote zum Jahresende

Regelmäßig übertreffen sich die Kfz-Versicherer zum Jahresende mit Rabattangeboten, um neue Kunden zu gewinnen. Durch einen individuellen Kündigungstermin entzerrt sich das Gerangel um Kunden. Einige Versicherer wie die Allianz haben das Jahresende als Hauptfälligkeitstermin bereits abgeschafft, andere wollen folgen.

Dabei sollte man die Überprüfung des eigenen Tarifs keinesfalls vergessen. Denn ganz abgesehen vom Sparpotential durch einen Tarifwechsel gibt es auch wichtige Versicherungsbedingungen, die im Ernstfall ein Kostenfaktor werden können. „Ein wichtiges Vertragsdetail ist der weitgehende Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“, sagt Grieble. Dieses Extra sollte eine zeitgemäße Police unbedingt beinhalten. Beim Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit zahlt der Versicherer auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise noch schnell bei roter Ampel über die Kreuzung gefahren ist oder weil er während der Fahrt einen Stadtplan vom Rücksitz holen wollte und sich dazu umdrehen musste.

Auch wichtig kann der sogenannte Verzicht auf „Abzug neu für alt“ in der Kaskoversicherung sein. Dieser Verzicht schützt davor, dass der Versicherer besonders bei einer Lackierung oder bei Reifenersatz nicht die volle Summe der Kosten übernimmt, sondern das Alter des Fahrzeugs berücksichtigt und deshalb der Kunde auf einem Eigenanteil sitzen bleibt.

Gute Versicherungsbedingungen vor Police-Preis

Viele Versicherer bieten zum Teil enorme Rabatte für Frauen als Versicherungsnehmer, Wenigfahrer, bestimmte Fahrzeugtypen, Garagenfahrzeuge oder bestimmte Berufsgruppen an. Wer einen Zweitwagen anzumelden hat, kann oft von günstigeren Einstufungen in die Schadenfreiheitsklasse profitieren. Auf diese Weise können individuelle Faktoren einen sonst eher teuren Versicherer nicht selten zum persönlichen Spitzenreiter machen. 

Leserkommentare

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24.11.2009 13:37 Uhr
Herbert Kahnert: Tarifwechsel Kfz-Versicherung
Es ist letzlich eine Unverschämtheit, wei von den Versicherungen mit Ihren "Kunden" umgegangen wird. Immer wieder wird mit neuen Tricksereien versucht das Wechseln zu erschweren um die Gewinne zu maximieren. Aber das ist der "Turbokapitalismus".
Foto: renault/ddp ID:3022
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