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22.12.2011 10:35

Kinderbetreuung

Haftpflichtversicherung obligatorisch

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Bei all den üppigen Geschenken für den geliebten Nachwuchs sollten Eltern und Großeltern auch an die richtige Versicherung für die „Kurzen“ denken. Vor allem bei der Betreuung durch Tagesmutter, Freunde und Verwandte.
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Auch die Kleinen wollen gut versichert sein
Selbst kritische Verbraucherschützer halten die private Haftpflichtversicherung für „unverzichtbar“, denn nur sie kann Verbraucher vor Millionenforderungen sichern, wenn sie bei Dritten Schäden verursachen. Und natürlich können auch schon Kleinkinder dafür verantwortlich sein.

Laut Gesetz allerdings sind Kinder unter sieben Jahren deliktunfähig und haften nicht für Schäden. Im Straßenverkehr liegt diese Grenze bei zehn Jahren. Eltern haften in solchen Fällen nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Gerichte stehen nach Beobachtungen des Bundes der Versicherten (BdV) auf dem Standpunkt, dass die Aufsicht über Kinder nur in wenigen Fällen vernachlässigt wurde, so dass viele, denen von kleinen Kindern ein Schaden zugefügt wurde, „sehr oft leer ausgehen“.
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BdV-Beraterin Bianca Boss sagt: „Wenn kleine Kinder also Unfug angestellt haben, sollten Eltern oder aufsichtspflichtige Personen die Verpflichtung zum Schadenausgleich nicht vorzeitig anerkennen oder gar bezahlen.“ Aber sie sollten den Schaden unverzüglich ihrer Haftpflichtversicherung melden. Die Versicherung prüft dann, ob es sich um berechtigte oder unberechtigte Ansprüche handelt. Allerdings können sich Versicherte viel Ärger ersparen, wenn sie einen Versicherer wählen, der unabhängig davon zahlt, ob sie die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. In solchen Fällen ist die Versicherungsleistung allerdings in vielen Fällen auf eine Deckung von 10.000 Euro begrenzt.
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Zusatzversicherung für Kinderbetreuer

Wenn jemand Kinder regelmäßig beaufsichtigt und so zum Teil seinen Lebensunterhalt verdient, ist oft eine Zusatzversicherung notwendig. Nach Angaben des BdV schließen zwar viele Haftpflichtversicherungen die gewerbliche Tätigkeit von Tagesmüttern mit bis zu vier Kindern ein, aber Betroffene sollten zur Sicherheit bei ihrem Versicherer nachfragen und die Mitversicherung schriftlich bestätigen lassen.

Neben der Absicherung von Haftpflichtschäden spielt für Kinder die Versicherung von eigenen Gesundheitsschäden eine große Rolle. So rät der BdV, Kinder vor bleibender Invalidität nach einem Unfall zu schützen. BdV-Beraterin Boss sagt: „So früh wie möglich abschließen, die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen und eine Progression sollte mit eingeschlossen werden.“

Stiftung Warentest geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer reinen Unfallversicherung favorisieren die Verbraucherschützer eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch die viel häufigeren Schwerbehinderungen nach Krankheiten abdeckt. Allerdings warnen die Verbraucherschützer vor „fiesen Klauseln im Kleingedruckten“ und fordern Verbraucher auf, die Vertragsbedingungen vor Abschluss einer solchen Versicherung genau zu überprüfen und vor allem die Gesundheitsfragen penibel genau zu beantworten. Ganz billig sind solche Versicherungen für Kinder nicht – von 300 bis 500 Euro Jahresbeitrag ist auszugehen.
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